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   OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08   

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https://dejure.org/2008,4408
OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08 (https://dejure.org/2008,4408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.2008 - 5 W 10/08 (https://dejure.org/2008,4408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 5 W 10/08 (https://dejure.org/2008,4408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftungsprozess: Richterablehnung nach umfassender Sachverständigenbeauftragung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten Gründe für eine vermutete Fehlerhaftigkeit des ärztlichen Handelns; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten Gründe für eine vermutete Fehlerhaftigkeit des ärztlichen Handelns; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 359

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 42; ZPO § 46; ZPO § 567
    Keine Befangenheit wegen gründlicher Erforschung des Sachverhalts in Arzthaftungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 359
    Amtsermittlung im Arzthaftungsprozess: Erweiterung des Prüfungsumfangs des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 527
  • MDR 2008, 527 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 2008, 1711
  • VersR 2008, 1711 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08
    Der Patient darf sich daher auf einen Vortrag beschränken, der für ihn aufgrund der Folgen die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes gestattet (zuletzt BGHZ 159, 245).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08
    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO nur dann begründet, wenn aus der Sicht des Ablehnenden objektive Gründe vorliegen, die einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BGH NJW 2004, 164).
  • OLG Hamm, 13.06.2016 - 32 W 7/16

    Befangenheit; Richter; Sachverständiger; Zustellung; Abschriften; Weisungen

    Ein Befangenheitsgrund kann zudem bestehen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden oder willkürlichen Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. OLG Oldenburg, 5 W 10/08, NJOZ 2008, 2042; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 42 Rz. 24).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 4 WF 283/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 8 W 7/10

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Wenn sich ein Sachverständiger wichtige Anknüpfungspunkte einseitig besorgt und im Gutachten nicht offenlegt, woher er sie bezieht bzw. wenn der Sachverständige streitigen Vortrag zu Lasten einer Partei für erwiesen hält, dann kann u. U. schon das allein die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (OLG Saarbrücken MDR 2008, 527, 529; OLG München VersR 2006, 1709; Martis-Winkhart a. a. O. Kap. S Rn 111).
  • OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16

    Anforderungen an die Besetzung der Zivilkammer bei der Entscheidung über ein

    Ein Befangenheitsgrund kann zudem bestehen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden oder willkürlichen Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. OLG Oldenburg, 5 W 10/08, NJOZ 2008, 2042; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 42 Rz. 24).
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 WF 21/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2018, 551; OLG Köln, ErbR 2015, 38 ff; KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2017 - 8 U 150/16

    Arzthaftung: Anforderungen an den Klägervortrag zu Behandlungsfehlern (hier

    Der Patient darf sich daher auf einen Vortrag beschränken, der für ihn aufgrund der Folgen die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes gestattet (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 8.6.2004 - VI ZR 199/03 = BGHZ 159, 245; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.2.2008 - 5 W 10/08).
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09

    Hüftpfannenwechsel - Arzthaftung: Indikation für einen Hüftpfannenwechsel bei

    Sie darf sich vielmehr im allgemeinen auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH VersR 2003, 1541, 1542; BGHZ 159, 245 - 254 zitiert nach juris; OLG Oldenburg MDR 2008, 527 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober 2008, 1 U 93/07 zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

    Ein solcher Grund kann bestehen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen muss (OLG Oldenburg vom 25.2.2008, 5 W 10/08 zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 32 W 25/15

    Befangenheit; Voreingenommenheit; höchstpersönlich; andere Richter

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