Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.04.2012 - 8 W 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10274
OLG Oldenburg, 25.04.2012 - 8 W 34/12 (https://dejure.org/2012,10274)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - 8 W 34/12 (https://dejure.org/2012,10274)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - 8 W 34/12 (https://dejure.org/2012,10274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts der Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 796a; ZPO § 3; GKG § 68 Abs. 1; GKG § 48
    Streitwert der Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 868
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.1999 - 3 WF 210/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2012 - 8 W 34/12
    Es ist deshalb gerechtfertigt, den Streitwert wie bei der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs (vgl. dazu Zöller-Herget, ZPO, 29.Aufl. § 3, Rn. 16 "Schiedsrichterliches Verfahren"; Schneider/Herget-Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4917; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Anh. I zu § 48 GKG, Rn. 98) mit dem vollen Wert des Anwaltsvergleichs, soweit er für vollstreckbar erklärt werden soll, zu bemessen (so auch OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1520; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., Nr. 3100 VV RVG, Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Anh. I zu § 48 GKG, Rn.132; Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 796a, Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht