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   OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15   

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https://dejure.org/2015,23785
OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,23785)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.08.2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,23785)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. August 2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,23785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 630 c; BGB § 280; ZPO § 91 a
    Kostenentscheidung zulasten des Patienten trotz begründeter Klage auf Erfüllung der Informationspflicht des Arztes (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630 Abs. 2 S. 2
    Kostenentscheidung nach Abgabe einer Erklärung des Arztes über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers erst in der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Reichweite und Umfang der ärztlichen Auskunftspflicht nach § 630c Abs. 2 S. 2 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Direkter Auskunftsanspruch des Patienten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Anspruch auf Negativauskunft über Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1353
  • VersR 2015, 1383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2015 - VII ZR 254/14

    Kostenentscheidung bei Erledigung des in der Revisionsinstanz anhängigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15
    Maßgeblich ist, ob die Klage Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zum erledigenden Ereignis gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2015, VII ZR 254/14, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15
    Bei der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 09.06.2010, XII ZR 183/08, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 01.03.2007, I ZR 249/02, Rn. 12 m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04, Rn. 13 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZR 183/08

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.08.2015 - 5 W 35/15
    Bei der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 09.06.2010, XII ZR 183/08, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 01.03.2007, I ZR 249/02, Rn. 12 m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2023 - 25 U 306/21

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach § 630 c Abs. 2 S. 2 BGB

    Daneben begründet § 630 c Abs. 2 Satz 2 BGB einen Anspruch des Patienten, auf Nachfrage auch entsprechend informiert zu werden, falls der Behandelnde keine Anhaltspunkte für Behandlungsfehler hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. August 2015 - 5 W 35/15, BeckRS 2015, 15257).
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