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   OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92   

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https://dejure.org/1992,4584
OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92 (https://dejure.org/1992,4584)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.09.1992 - 5 AR 20/92 (https://dejure.org/1992,4584)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. September 1992 - 5 AR 20/92 (https://dejure.org/1992,4584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe von Betreuungssachen zum 1.1.1992

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 352 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 20.05.1992 - 8 AR 9/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92
    Keinen Anhaltspunkt liefern sie hiergegen für die Forderung des OLG Stuttgart (FamRZ 1992, 1091 f.), die Möglichkeit einer am Einzelfall ausgerichteten Entscheidung für die Altfälle in möglichst weitem Umfang aufrecht zu erhalten.
  • OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 20 W 155/92

    Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes; Bestellung eines Betreuers; Neue örtliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92
    Die Ausdehnung der Kontinuitätszuständigkeit in § 65 Abs. 4 FGG auf die Übergangsfälle kann entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (FamRZ 1992, 1090) auch nicht mit der Sicherung bereits vorhandener gerichtlicher Erkenntnisse für die weitere Behandlung der Angelegenheit begründet werden.
  • OLG Oldenburg, 21.05.1992 - 5 AR 14/92

    Gebrechlichkeitspflegschaft, Abgabe, Zuständigkeit, Übernahme, Betreuung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1992 - 5 AR 20/92
    Wie der Senat ausführlich in seinem Beschluß vom 21.05.1992 - 5 AR 14/92 - (Nds. Rpfl. 1992, 197 = FamRZ 1992, 1092 f) dargelegt hat, besteht insoweit eine Gesetzeslücke, die unter analoger Heranziehung der Regelung des Abgabestreits gemäß § 46 Abs. 2 FGG zu schließen ist, da so am sachgerechtesten das Ziel erreicht wird, das zuständige Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort der betreuten Person einzuschalten.
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