Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Brandschadenversicherung gegen den Brandverursacher nach Begleichung des Schadens aus übergegangenem Recht; Kausale Verursachung des Schadens durch grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten in einem Sägewerk; Verletzung der im Verkehr erforderliche Sorgfalt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Brand nach Schweißarbeiten Feuerversicherung hält sich am Schweißer schadlos
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Brand durch Schweißarbeiten
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 26.04.2001 - 4 O 3006/00
- OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1262
- BauR 2002, 1715
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10
Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen
Dies gilt um so mehr, als die Klägerin in ihre Überlegungen auch die erschwerten Löschbedingungen im Falle eines Brandausbruchs innerhalb oder unterhalb der Fuge einbeziehen musste, d.h. des Risikos, dass ein Brand durch die baulichen Gegebenheiten bei seiner Entdeckung bereits so weit fortgeschritten sein könnte, dass er - jedenfalls mit kurzfristig bereitstehenden Mitteln - kaum noch mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden könnte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 25.09.2001, 12 U 84/01, BauR 2002, 1715).Der Schuldvorwurf an die Klägerin reduziert sich auch nicht auf die Unterlassung einer Kontrolle, ob die Beklagte ihre Verpflichtungen aus der BauO eingehalten habe, sondern erstreckt sich auf die Unterlassung einer von ihr als Fachunternehmen geforderten eigenständigen Untersuchung des gesamten Arbeitsbereichs auf mit den Schweißarbeiten und deren Begleiterscheinungen verbundenen spezifischen und besonderen Brandgefahren (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1975, VI ZR 62/73, BauR 1976, 142; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, 13 U 70/94, BauR 1996, 280; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.09.2001, 12 U 84/01, BauR 2002, 1715; OLG Celle, Urteil vom 08.11.1989, 6 U 3/89, BauR 1990, 626; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2002, 13 U 2295/02, OLGR 2003, 197).