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   OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99   

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https://dejure.org/1999,4776
OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99 (https://dejure.org/1999,4776)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.10.1999 - 12 UF 136/99 (https://dejure.org/1999,4776)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 12 UF 136/99 (https://dejure.org/1999,4776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 FGG; § 1618 S. 4 BGB
    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils nur bei Anhörung der Beteiligten durch das Gericht und Verschaffung eines persönlichen Einducks; Anhörungspflicht und Beratungspflicht zum Wohl des Kindes; Ersetzung der Zustimmung des nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils nur bei Anhörung der Beteiligten durch das Gericht und Verschaffung eines persönlichen Einducks; Anhörungspflicht und Beratungspflicht zum Wohl des Kindes; Ersetzung der Zustimmung des nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 4; FGG § 19, § 49a, § 52

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 693
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99
    Nur ein solches Verfahren wird auch der Bedeutung gerecht, welche die Lösung des namensrechtlichen Bandes zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind für die Beteiligten hat (OLG Köln, FamRZ 1999, 734, 735 [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] ; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 04.10.1999 ,12 UF 132/99; ferner OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat, OLGR 1999, 237).

    § 1618 BGB n.F. schützt das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und seinem Kind (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1999, 734 [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] und 735 und OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat, OLGR 1999, S, 237 , jeweils mit weiteren Hinweisen).

  • OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99
    Nur ein solches Verfahren wird auch der Bedeutung gerecht, welche die Lösung des namensrechtlichen Bandes zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind für die Beteiligten hat (OLG Köln, FamRZ 1999, 734, 735 [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] ; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 04.10.1999 ,12 UF 132/99; ferner OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat, OLGR 1999, 237).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Sollte sich bei dem gemeinsamen Anhörungstermin eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, wird das Amtsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1618 Satz 4 BGB aufgrund des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 1.7.1998 die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteiles erheblich verschärft hat (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690 Nr. 472; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692; FamRZ 2000, 693, OLG Rostock, FamRZ 2000, 695, 696; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 243; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O., 648).

    Voraussetzung für eine Ersetzung ist die Erforderlichkeit der Einbenennung zum Wohl des Kindes, weil § 1618 BGB das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und seinem Kind schützt (OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692, 693; FamRZ 2000, 693, 694; OLG Köln, FamRZ 1999, 734).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

    Dies belegt hinlänglich, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil keinerlei Interesse an der Aufnahme von echten gelebten Beziehungen zu dem Kind hat, so dass sein Wunsch nach Namenseinheit nur vorgeschoben erscheint (OLG Karlsruhe, aaO; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 693, 694).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Der Senat sieht es nicht als sachdienlich an, die erforderlichen Ermittlungen und Anhörungen selbst durchzuführen, insbesondere da seine Sachentscheidung dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693, 694).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00

    Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

    In den Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 Satz 4 BGB ist gemäß §§ 50 a, 52 FGG vor der Entscheidung grundsätzlich die Anhörung des betroffenen Elternteils erforderlich (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1379).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 5 UF 187/01

    Einbenennung, Erforderlichkeit; Voranstellung, Anfügung, Erforderlichkeit

    Vielmehr kann die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das Gericht feststellt, dass ohne die Namensänderung für das Kind schwerwiegende Nachteile zu befürchten sind oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellt, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Senatsbeschluss v. 6.11.2000 - 5 UF 111/99 -, OLG Bamberg, FamrZ 2000, 243; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 693; Oelkers/Kreutzfeld, FamRZ 2000, 645).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2000 - 6 UF 148/00
    Auf den Senatsbeschluß vom 29.03.1999 (FamRZ 1999, 1376; vgl. ferner z. B. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Rostock FamRZ 2000, 695), auf den der Bevollmächtigte des Vaters das Amtsgericht ausdrücklich hingewiesen hat, wird Bezug genommen.
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