Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 25.10.2010 - 1 Ws 460/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 23 Abs. 1 JVEG
Zum Umfang der Entschädigung eines Telekommunikationsunternehmens, das für eine Telefonüberwachung Auskunft über Verkehrsdaten erteilt hat - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 1 JVEG; Anlage 3 Nr. 300 JVEG
Anspruch des Telekommunikationsdienstleisters bei mehrfacher Auskunftserteilung im Rahmen einer Telefonüberwachung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Telekommunikationsdienstleisters bei mehrfacher Auskunftserteilung im Rahmen einer Telefonüberwachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 23 Abs. 1; JVEG Anlage 3 Nr. 300
Anspruch des Telekommunikationsdienstleisters bei mehrfacher Auskunftserteilung im Rahmen einer Telefonüberwachung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 06.07.2010 - 1 AR 6/10
- OLG Oldenburg, 25.10.2010 - 1 Ws 460/10
Papierfundstellen
- MMR 2011, 197
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17
Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog. …
12 In einer späteren - nicht veröffentlichten - Entscheidung vom 20. Oktober 2010 (1 Ws 460/10) hat der 1. Strafsenat an der Rechtsprechung einer vergütungspflichtigen Mittagspause mit einer Länge von jedenfalls etwa einer Stunde, die nicht von der Dauer der Hauptverhandlung in Abzug zu bringen ist, festgehalten.Letztlich ist diese Auslegung auch mit dem Wortlaut der Regelungen über den Anfall der entsprechenden Zusatzgebühren vereinbar, da die Hauptverhandlung - formal betrachtet - mit dem Aufruf zur Sache beginnt und erst mit der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung am Ende des Sitzungstages endet (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 Ws 460/10 -).