Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2278 Absatz 2 BGB
Hypothetischer Wille; Testament; Demenzerkrankung; Anfechtung; Auslegung; Lebenspartnerschaft; Motivirrtum - IWW
§ 2278 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 2084, 2078 Abs. 2
Auslegung eines Testaments; Demenzerkrankung; Lebenspartnerschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2278
Es kann im Einzelfall dem hypothetischen Willen eines Erblassers entsprechen, dass, wenn er bei bestehender Lebenspartnerschaft an Demenz erkrankt und er infolgedessen stationär untergebracht werden muss, so dass die gelebte Partnerschaft in der bisherigen Form faktisch ... - rechtsportal.de
BGB § 2278
Feststellung der für die Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen Hypothetischer Wille eines Erblassers Dement gewordener Erblasser Heirat des ehemaligen Lebensgefährten
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Erblasser war dement - Sein früherer Lebenspartner verliert durch eine neue Heirat nicht zwangsläufig das Erbrecht
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 01.06.2022 - 12 VI 149/21
- OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1415
- FGPrax 2022, 280
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Es ist gleichgültig, ob sich der Irrtum auf die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft bezieht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. August 2002 - 1Z BR 58/02 -, Rn. 18 - 19, juris). - BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Dabei kommt es auf den hypothetischen Willen des Erblassers zur Zeit der Errichtung der Verfügung von Todes wegen an (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1961 - V ZR 154/59 -, juris). - BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m.w.N.). - OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m.w.N.).