Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Gebotene Sicherung eines Teichs vor Kleinkindern der Nachbarn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich eines Gartenteichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Grundstück; Einfriedung; Kinder; Teich; Aufsichtspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstück; Einfriedung; Kinder; Teich; Aufsichtspflicht
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94
- BGH, 24.10.1995 - VI ZR 143/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 614 (Ls.)
- VersR 1996, 644
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94
Darin liegt bereits ein Aufsichtsversagen, vgl. BGH NJW 1994, 3348. - BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94
Notwendig sind vielmehr nur solche Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um Dritte vor Schäden zu bewahren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1990, 1236).
- LG Memmingen, 27.04.2009 - 2 O 2548/05
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
Dieser Grundsatz ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, wenn von Obergerichten etwa in Richtung auf die Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers gegen das Eindringen von (fremden) Kindern von außen ausgeführt wird, bei einem Kleinkind dürfe auf ständige Beaufsichtigung vertraut werden (vgl. etwa BGH NJW 1994, 3348; OLG Oldenburg, VersR 1996, 644).