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   OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94   

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https://dejure.org/1994,4021
OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94 (https://dejure.org/1994,4021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.1994 - 13 U 163/94 (https://dejure.org/1994,4021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 1994 - 13 U 163/94 (https://dejure.org/1994,4021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Gebotene Sicherung eines Teichs vor Kleinkindern der Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich eines Gartenteichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 614 (Ls.)
  • VersR 1996, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94
    Darin liegt bereits ein Aufsichtsversagen, vgl. BGH NJW 1994, 3348.
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.1994 - 13 U 163/94
    Notwendig sind vielmehr nur solche Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um Dritte vor Schäden zu bewahren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1990, 1236).
  • LG Memmingen, 27.04.2009 - 2 O 2548/05

    Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Dieser Grundsatz ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, wenn von Obergerichten etwa in Richtung auf die Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers gegen das Eindringen von (fremden) Kindern von außen ausgeführt wird, bei einem Kleinkind dürfe auf ständige Beaufsichtigung vertraut werden (vgl. etwa BGH NJW 1994, 3348; OLG Oldenburg, VersR 1996, 644).
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