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   OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16   

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https://dejure.org/2017,22421
OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Leichtes Ruckeln eines neuen Wohnmobils als zum Rücktritt berechtigender Sachmangel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 323; BGB § 326 Abs. 5; BGB § 346; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 2
    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • RA Kotz

    Neufahrzeugkauf - Motorruckeln als Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ruckeliges Wohnmobil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub mit "ruckeligem" Wohnmobil

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl - Sachmangel?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung des Kaufvertrages?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ruckeliges Wohnmobil: Rückabwicklung eines Kaufvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung eines Kaufvertrages?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ruckeln eines Wohnmobils muss nicht hingenommen werden

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung des Kaufvertrags?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bei neuem Wohnmobil darf der Motor nicht zeitweise ruckeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ruckeln des Motors

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Motorruckeln" bei neuem Wohnmobil berechtigt wegen Vorliegen eines Sachmangels zum Rücktritt vom Kaufvertrag - Mangel ist weder als geringfügig noch unerheblich anzusehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Ob eine Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen, der Mangel also als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich im Wege einer umfassenden Interessenabwägung (BGHZ 201, 290 Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 - NJW 2017, 153 Tz. 27).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Erheblichkeitsschwelle des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB bei einem behebbaren Sachmangel jedenfalls in der Regel bereits dann als erreicht anzusehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet (NJW 2017, 153 Tz. 28 m.w.N.).

    In dieser Situation kann die Geringfügigkeit eines Mangels deshalb regelmäßig nur an der von dem Mangelsymptom ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung gemessen werden (BGH NJW 2017, 153 Tz. 30).

  • OLG Köln, 27.04.2010 - 15 U 185/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Maßstab ist das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller erreicht wird und dass der Markterwartung entspricht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2011, 61).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Ob eine Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen, der Mangel also als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich im Wege einer umfassenden Interessenabwägung (BGHZ 201, 290 Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 - NJW 2017, 153 Tz. 27).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15 - MDR 2016, 1437) ist eine richtlinienkonforme Auslegung des § 476 BGB dahin geboten, dass der Käufer lediglich den Nachweis führen muss, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat, der - unterstellt, er beruhe auf einer dem Verkäufer zuzurechnenden Ursache - eine Haftung des Verkäufers wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde (BGH aaO Tz. 36).
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