Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.09.2006 - 4 U 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9360
OLG Oldenburg, 27.09.2006 - 4 U 25/06 (https://dejure.org/2006,9360)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.09.2006 - 4 U 25/06 (https://dejure.org/2006,9360)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. September 2006 - 4 U 25/06 (https://dejure.org/2006,9360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 119, 433 BGB
    Erklärungsirrtum bei Mindestgebot weit unter Homepage-Verkaufspreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gegensätzliche Urteile zur Anfechtung niedriger Verkaufspreise bei eBay

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ebay: Verkäufer kann bei Schreibfehler im Ebay-Angebot den Kaufvertrag anfechten - Schreibfehler ist Erklärungsirrtum i.S.d. § 119 Abs. 1 BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtung des ebay-Angebotes bei Verschreiben im Mindestpreis? -ebay

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 119, 433 BGB
    Erklärungsirrtum bei Mindestgebot weit unter Homepage-Verkaufspreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07

    Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer

    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2010 - 9 W 243/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung einer

    Entgegen der Sichtweise des Landgerichts kann eine außergerichtlich entstandene Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO nicht nur in Ansatz gebracht werden, wenn - wie in der im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2008 - XII ZB 11/06 (MDR 2008, 1126) der Fall - die Voraussetzungen des Gebührentatbestandes unstreitig sind, weil der Gegner die maßgeblichen Tatsachen im Wege eines Geständnisses nach § 288 ZPO eingeräumt oder sich zu dem den Gebührentatbestand begründenden Vortrag nicht erklärt hat und dieser daher gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen ist (BGH, NJW-RR 2007, 787; NJW-RR 2007, 268).
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