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OLG Oldenburg, 27.10.1998 - 5 U 123/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 580 Nr. 7b ZPO; § 582 ZPO
Zulässigkeit einer Restitutionsklage bei Beweisantritten im Vorprozess; Restitution auf Grund neuer Beweismittel neben dem Urkundenbeweis; Anforderungen an die Nachforschungspflichten innerhalb einer Restitutionsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Restitutionsklage bei Beweisantritten im Vorprozess; Restitution auf Grund neuer Beweismittel neben dem Urkundenbeweis; Anforderungen an die Nachforschungspflichten innerhalb einer Restitutionsklage
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1443
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.1998 - 5 U 123/98
Die von der Berufung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in Bezug genommene Entscheidung BGH VersR 1962, 175 ff bezieht sich auf die Notfrist des § 586 ZPO und betrifft zudem eine andere Fallgestaltung in der der Kläger erstmalig nach Verfahrensbeendigung über von Dritten verfasste Unterlagen (Krankenblatt, Operationsbuch) Kenntnis erhalten hatte.
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16
Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten …
Die - trotz der Verpflichtung des Gerichts, die Subsidiarität der Restitutionsklage gem. § 582 ZPO von Amts wegen zu prüfen - für mangelndes Verschulden darlegungs- und beweisbelasteten Restitutionskläger (BGH NJW-RR 2013, 833; BGH WM 1974, 264; OLG Hamm BeckRS 2014, 13893; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1443) haben darüber hinaus nicht darzutun vermocht, dass sie ohne ihr Verschulden außerstande waren, den Sacheinlage-/Übernahmevertrag (Anlage RK 3 / RK 3.1) im Vorprozess geltend zu machen, § 582 ZPO. - OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 5 U 26/01
Beginn der Notfrist einer Restitutionsklage beim Wiederauffinden einer Urkunde
Für die Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1975, 736; so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1443), diese Voraussetzung im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen, sprechen einerseits die Hilfsnatur der Restitutionsklage und andererseits der Wortlaut des § 582 ZPO ("Die Restitutionsklage ist nur zulässig, ...";… so auch Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 582 ZPO Rn. 1).