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   OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17   

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https://dejure.org/2017,7181
OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17 (https://dejure.org/2017,7181)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 6 W 12/17 (https://dejure.org/2017,7181)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 6 W 12/17 (https://dejure.org/2017,7181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 02.11.2011 (XII ZB 458/10 - NJW 2012, 459 in juris Rn. 33) die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzung (mündliche Verhandlung vorgeschrieben) auch dann erfüllt ist, wenn eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich ist und ergehen kann, die Parteien gleichwohl eine solche verhindern können, indem etwa nach Erlass eines im schriftlichen Verfahren erlassenen Beschlusses die mündliche Verhandlung beantragt wird.
  • OLG Stuttgart, 17.05.2005 - 8 W 183/05

    Gebührenrecht: Entstehung einer 1,2-Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Gemäß §§ 936, 922 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss im Verfahren der einstweilligen Verfügung auch dann mündlich verhandelt werden, wenn das Gericht - wie hier erfolgt- auf den Verfügungsantrag einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt; auch dann kann die mündliche Verhandlung von den Parteien erzwungen werden und ist folglich i. S. d. Nr. 3104 VV RVG vorgeschrieben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.08.2014 - 6 W 34/14; siehe ferner OLG Stuttgart MDR 2005, 1259 in juris Rn. 9 ff)).
  • OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Gemäß §§ 936, 922 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss im Verfahren der einstweilligen Verfügung auch dann mündlich verhandelt werden, wenn das Gericht - wie hier erfolgt- auf den Verfügungsantrag einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt; auch dann kann die mündliche Verhandlung von den Parteien erzwungen werden und ist folglich i. S. d. Nr. 3104 VV RVG vorgeschrieben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.08.2014 - 6 W 34/14; siehe ferner OLG Stuttgart MDR 2005, 1259 in juris Rn. 9 ff)).
  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 110/19

    Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs als ausreichend für

    a) Nach überwiegender Meinung ist für das einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO eine mündliche Verhandlung "vorgeschrieben" im Sinne von Nr. 3104 Abs. 1 VV RVG (OLG Düsseldorf, AGS 2017, 559, 560; OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250 Rn. 13; OLG Zweibrücken, AGS 2015, 16; AG Hildesheim, AGS 2009, 24; Thiel, AGS 2017, 177; Schneider, AGS 2017, 560; ders. NJW 2018, 523, 525; Hansens, RVGreport 2018, 19, 20; AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider, RVG, 8. Aufl., VV 3104 Rn. 24; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 922 Rn. 28 a.E., § 937 Rn. 3 f.).

    Andere stellen darauf ab, dass die mündliche Verhandlung gegen eine im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung gemäß §§ 936, 922, 925 ZPO erzwungen werde könne (OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250 Rn. 13; OLG Zweibrücken, AGS 2015, 16).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im

    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).

    Der betreffenden Rechtsprechung schließt sich der Senat im Ergebnis, nicht aber in der rechtlichen Begründung an (vgl. zum Folgenden auch die überzeugende Kritik von Schneider in der Anmerkung zu OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250):.

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2024 - 18 WF 155/23

    Keine Terminsgebühr für Verfahrensbevollmächtigte bei Entscheidung ohne mündliche

    bb) Soweit teilweise vertreten wird, dass es sich bei den Eilverfahren, in denen den Beteiligten die Möglichkeit eröffnet ist, durch einen Widerspruch oder einen Antrag eine mündliche Verhandlung zu erzwingen, um Verfahren handle, in denen eine mündliche Verhandlung im Sinne von 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG "vorgeschrieben" ist (vgl. OLG Oldenburg vom 28.02.2017 - 6 W 12/17, juris Rn. 13 in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren; OLG Brandenburg vom 29.03.2017 - 15 WF 40/17, juris Rn. 15 in einem unterhaltsrechtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren), teilt der Senat diese Auffassung nicht.
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