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OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91
Das Vorhandensein einer bestimmten Wohn- und Gewerbefläche kann zwar beim Grundstückskauf eine Eigenschaftszusicherung sein, deren Fehlen den Erwerber zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, §§ 459 Abs. 2, 462 BGB (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 30.11.1990 - V ZR 91/89 - NJW 1991, 91 2).Auf den Streit über die Bedeutung der DIN-Norm für Flächenangaben auf dem Grundstücksmarkt (sh. dazu auch BGH NJW 1991, 912, 913) kommt es insoweit nicht an.
Die in Satz 3 auch für Grundstücksgrößen ausgesprochene Freizeichnung erklärt sich aus der dafür maßgeblichen Sonderbestimmung des § 468 BGB, die für die Bebauung entgegen der Berufung gerade nicht gilt (zuletzt BGH, NJW 1991, 912).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91
Das Vorhandensein einer bestimmten Wohn- und Gewerbefläche kann zwar beim Grundstückskauf eine Eigenschaftszusicherung sein, deren Fehlen den Erwerber zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, §§ 459 Abs. 2, 462 BGB (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 30.11.1990 - V ZR 91/89 - NJW 1991, 91 2). - BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91
Die in III. 1. Satz 1 und 2 des Kaufvertrages festgelegte umfassende Freizeichnung für Sachmängel bedurfte trotz ihrer formelhaften Fassung zur Wirksamkeit nicht einer Erörterung mit dem Erwerber unter Belehrung über die Rechtsfolgen, da dies bei Veräußerungen von Grundstücken mit Altbauten nicht zu verlangen ist (BGHZ 98, 100, 108 f.).