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OLG Oldenburg, 28.06.2021 - 1 Ws 233/21 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31a Abs. 1 BtMG; § 116 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
Keine Außervollzugsetzung des Haftbefehls; Familiäre Bindung als fluchthemmender Umstand; Fluchtgefahr bei Straferwartung von mindestens einem Jahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Keine Außervollzugsetzung des Haftbefehls; Familiäre Bindung als fluchthemmender Umstand; Fluchtgefahr bei Straferwartung von mindestens einem Jahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück - 246 Gs 256/20
- LG Osnabrück, 27.05.2021 - 10 KLs 35/20
- OLG Oldenburg, 28.06.2021 - 1 Ws 233/21
- LG Osnabrück, 04.01.2022 - 10 KLs 35/20
- BGH, 06.09.2022 - 3 StR 241/22
Papierfundstellen
- StV 2021, 676 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 04.11.2009 - 1 Ws 599/09
Beurteilung der Fluchtgefahr bei einem niederländischen Beschuldigten wegen des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2021 - 1 Ws 233/21
Insoweit sind die dem Senatsbeschluss vom 4. November 2009 (1 Ws 599/09 , bei juris) zu Grunde liegenden Erwägungen durch die Entwicklung der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union überholt.