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   OLG Oldenburg, 28.10.2021 - 2 Ss (OWi) 231/21   

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https://dejure.org/2021,46925
OLG Oldenburg, 28.10.2021 - 2 Ss (OWi) 231/21 (https://dejure.org/2021,46925)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.10.2021 - 2 Ss (OWi) 231/21 (https://dejure.org/2021,46925)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 2 Ss (OWi) 231/21 (https://dejure.org/2021,46925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 OWiG; § 206a StPO; § 467 Abs. 1 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG; § 46 OWiG
    Anfechtbarkeit eines aktenkundigen Bußgeldbescheids; Erneute Unterbrechung der Verjährung bei neuem Bescheid aus sachlichem Grund; Heilung fehlgeschlagener Zustellung eines Bußgeldbescheids

  • bussgeldsiegen.de

    Verjährung Bußgeldbescheid - fehlgeschlagene Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33
    Zur möglichen Heilung der fehlgeschlagenen Zustellung eines Bußgeldbescheides; Bußgeldbescheid auch ohne Zustellung Verfahrensgrundlage.

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33
    Anfechtbarkeit eines aktenkundigen Bußgeldbescheids Erneute Unterbrechung der Verjährung bei neuem Bescheid aus sachlichem Grund Heilung fehlgeschlagener Zustellung eines Bußgeldbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2002 - 4 Ss 329/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2021 - 2 Ss OWi 231/21
    Der Erlass der Bußgeldbescheide vom 14.07.2020 und 21.09.2020 hatte nämlich keine Unterbrechungswirkung: Eine erneute Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nummer 9 OWiG ist durch einen weiteren Bescheid zwar grundsätzlich möglich, jedoch nur dann, wenn ein sachlicher Grund für den Erlass eines neuen Bußgeldbescheides besteht und dieser nicht -allein- der Verjährungsunterbrechung dient (OLG Stuttgart NZV 2002, 579).
  • OLG Celle, 27.03.2019 - 2 Ss OWi 101/19
    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2021 - 2 Ss OWi 231/21
    Da nichts Gegenteiliges ersichtlich ist, spricht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Celle vom 27.3.2019 (2 Ss (OWi) 101/19, juris), somit viel dafür, dass die Verteidigerin hier bereits seit Beginn des Mandatsverhältnisses über eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen verfügte.
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 716/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Zustellung; Zustellungsbevollmächtigter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2021 - 2 Ss OWi 231/21
    (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 716/06 -, Rn. 15, juris).
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