Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3929
OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3929)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.06.2004 - 12 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3929)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 12 UF 22/04 (https://dejure.org/2004,3929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Unterhaltsrückstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1585 S. 2 BGB; § 1612 Abs. 3 BGB; § 1585b Abs. 2 BGB; § 1613 Abs. 1 BGB
    Möglichkeit der Geltendmachung rückständiger Unterhaltszahlungen ; Zeitpunkt der Verwirkung für Ansprüche auf Unterhaltszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Geltendmachung rückständiger Unterhaltszahlungen ; Zeitpunkt der Verwirkung für Ansprüche auf Unterhaltszahlungen

  • Judicialis

    BGB § 1605; ; BGB § 1580

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrjährige Nichtverfolgung von Unterhaltsrückständen - Verzug, Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1303
  • NJW-RR 2007, 936 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 722
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Eine Verwirkung steht nicht nur der Durchsetzung von einzelnen in der Vergangenheit fällig gewordenen Unterhaltsansprüchen entgegen (BGH FamRZ 1988, 370; FamRZ 2002, 1698), sondern sie versagt es dem Gläubiger auch, sich auf die Rechtsfolgen einer Mahnung zu berufen (BGH FamRZ 1987, 40; FamRZ 1988, 476).

    Der Verpflichtete soll nicht dadurch willkürlich auf den Bestand seiner Verpflichtungen einwirken können, dass er seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt (BTDrs. 7/650 S. 149; BGH FamRZ 1988, 370).

    Denn bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen, wie sie auch hier vorliegen, entspricht es der allgemeinen Erfahrung, dass Ausgabeverhalten und der eigene Lebensstandard an die tatsächlich verfügbaren Mittel angepasst sind (BGH FamRZ 1988, 370; FamRZ 2003, 1179).

    Die Erhebung einer Klage ist lediglich eine besonders qualifizierte Form der Aufforderung zur Leistung, die in ihren Rechtswirkungen insoweit der Mahnung gleichgestellt ist (§ 286 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH FamRZ 1988, 370; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776; FamRZ 1999, 239).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Die Erhebung einer Klage ist lediglich eine besonders qualifizierte Form der Aufforderung zur Leistung, die in ihren Rechtswirkungen insoweit der Mahnung gleichgestellt ist (§ 286 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH FamRZ 1988, 370; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776; FamRZ 1999, 239).

    Rückständiger Unterhalt ist nur von dem Zeitpunkt an geschuldet, von dem der Unterhaltsberechtigte seine Ansprüche wieder geltend macht (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 239; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1271; a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Rechtshängigkeit tritt in der Höhe ein, in der der Hauptanspruch später geltend gemacht wird (BGH FamRZ 1988, 1257; FamRZ 1995, 729).

    Auf diese einmal eingetreten Rechtsfolge hat es an sich keinen Einfluss, dass die Parteien das Verfahren seit 1999 nicht mehr betrieben haben und die Akte vom Gericht weggelegt worden ist (BGH FamRZ 1995, 729).

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 358/81

    Unterhaltsbedürftigkeit während eines noch laufenden Bewilligungsverfahrens auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Dementsprechend ist Unterhalt durch eine jeweils monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu leisten (§§ 1585 S. 2, 1612 Abs. 3 BGB), wobei zwischen Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten eine zeitliche Übereinstimmung bestehen muss (BGH FamRZ 1983, 574; FamRZ 1985, 155).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Eine Verwirkung steht nicht nur der Durchsetzung von einzelnen in der Vergangenheit fällig gewordenen Unterhaltsansprüchen entgegen (BGH FamRZ 1988, 370; FamRZ 2002, 1698), sondern sie versagt es dem Gläubiger auch, sich auf die Rechtsfolgen einer Mahnung zu berufen (BGH FamRZ 1987, 40; FamRZ 1988, 476).
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Eine Verwirkung steht nicht nur der Durchsetzung von einzelnen in der Vergangenheit fällig gewordenen Unterhaltsansprüchen entgegen (BGH FamRZ 1988, 370; FamRZ 2002, 1698), sondern sie versagt es dem Gläubiger auch, sich auf die Rechtsfolgen einer Mahnung zu berufen (BGH FamRZ 1987, 40; FamRZ 1988, 476).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Denn bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen, wie sie auch hier vorliegen, entspricht es der allgemeinen Erfahrung, dass Ausgabeverhalten und der eigene Lebensstandard an die tatsächlich verfügbaren Mittel angepasst sind (BGH FamRZ 1988, 370; FamRZ 2003, 1179).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Dementsprechend ist Unterhalt durch eine jeweils monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu leisten (§§ 1585 S. 2, 1612 Abs. 3 BGB), wobei zwischen Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten eine zeitliche Übereinstimmung bestehen muss (BGH FamRZ 1983, 574; FamRZ 1985, 155).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Durch das Erfordernis der Mahnung sind zugleich seine Interessen gewahrt, weil er sich ab Zugang der Zahlungsaufforderung auf diese zusätzliche Leistungsverpflichtung einstellen und sein Ausgabenverhalten entsprechend anpassen kann und muss (BGH FamRZ 1992, 920).
  • OLG Hamburg, 13.03.1990 - 7 WF 15/90

    Verwirkung rückständigen Unterhalts; Fälligkeit der Ansprüche; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04
    Rückständiger Unterhalt ist nur von dem Zeitpunkt an geschuldet, von dem der Unterhaltsberechtigte seine Ansprüche wieder geltend macht (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 239; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1271; a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 722 veröffentlicht ist, hat dem Antrag auf nachehelichen Ehegattenunterhalt nur für die Zeit ab Juni 2002 stattgegeben, weil die Antragsgegnerin sich erst ab diesem Zeitpunkt auf die Verzugswirkung der Rechtshängigkeit berufen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht