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   OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17   

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https://dejure.org/2017,51615
OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17 (https://dejure.org/2017,51615)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.08.2017 - 1 Ss 172/17 (https://dejure.org/2017,51615)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. August 2017 - 1 Ss 172/17 (https://dejure.org/2017,51615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Aufhebung des Strafausspruchs wegen unvertretbar hoher Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46
    Aufhebung des Strafausspruchs wegen unvertretbar hoher Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17
    Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen in seiner Entscheidung vom 28. Juli 2008 (Ss 266/08 - bei juris), die zwar einen Diebstahl einer geringwertigen Sache zum Gegenstand hatte, deren tragende Grundsätze aber auch für diesen Grenzwert überschreitende Schäden Geltung beanspruchen müssen.
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17
    In Zweifelsfällen hat das Revisionsgericht die Wertung des Tatgerichts zu respektieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 -, juris m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 Ss 109/17

    Anforderungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts bei Beschränkung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17
    Der Senat weist für die Verhandlung darauf hin, dass der neue Tatrichter (wie schon der Vorderrichter) die Frage der Gewerbsmäßigkeit, die den verschärften Strafrahmen des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB zur Anwendung bringt, in eigener Verantwortung zu klären hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - 1 Ss 109/17 -, juris -, und neuerdings BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17
    Der Senat weist für die Verhandlung darauf hin, dass der neue Tatrichter (wie schon der Vorderrichter) die Frage der Gewerbsmäßigkeit, die den verschärften Strafrahmen des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB zur Anwendung bringt, in eigener Verantwortung zu klären hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - 1 Ss 109/17 -, juris -, und neuerdings BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris).
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Eine Strafzumessung darf nicht in der Weise von den die Täterpersönlichkeit betreffenden Umständen geprägt sein, dass dabei die objektiven Umstände der Tat, vor allem das Ausmaß der begangenen Rechtsgutverletzung, übergangen werden; es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Diebesbeute sichergestellt und dem Betroffenen zurückgegeben werden konnte (OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 29. August 2017 - 1 Ss 172/17 -, juris).
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