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   OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96   

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https://dejure.org/1997,14676
OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96 (https://dejure.org/1997,14676)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.1997 - 1 U 147/96 (https://dejure.org/1997,14676)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 1 U 147/96 (https://dejure.org/1997,14676)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1098 BGB; § 888 BGB; § 1100 BGB; § 504 BGB
    Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts; Maßgeblicher Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bei genehmigungsbedürftigen Verträgen; Erforderlichkeit der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts; Maßgeblicher Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bei genehmigungsbedürftigen Verträgen; Erforderlichkeit der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

 
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  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss, sofern die Wirksamkeit des Vertrages von einer behördlichen Genehmigung abhängt, die Genehmigung vorliegen, bevor das Vorkaufsrecht ausgeübt wird (BGHZ 14, 1 ff [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53] ; BGHZ 32, 383, 388 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59] ; BGH NJW 1994, 315 f).

    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, gilt das auch für den Fall, dass der Vorkaufsberechtigte schon vor der Erteilung der Genehmigung zur Erklärung über die Ausübung seines Vorkaufsrechts aufgefordert wird und eine solche Erklärung auch abgibt (BGHZ 14, 1,5 f) [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53] .

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss, sofern die Wirksamkeit des Vertrages von einer behördlichen Genehmigung abhängt, die Genehmigung vorliegen, bevor das Vorkaufsrecht ausgeübt wird (BGHZ 14, 1 ff [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53] ; BGHZ 32, 383, 388 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59] ; BGH NJW 1994, 315 f).
  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss, sofern die Wirksamkeit des Vertrages von einer behördlichen Genehmigung abhängt, die Genehmigung vorliegen, bevor das Vorkaufsrecht ausgeübt wird (BGHZ 14, 1 ff [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53] ; BGHZ 32, 383, 388 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59] ; BGH NJW 1994, 315 f).
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