Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.01.2014 - 1 U 104/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- RA Kotz
Eigentumsbeeinträchtigung durch Leitungen: Beseitigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ungesicherte Leitung ist auch noch nach 30 Jahren zu beseitigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der über 30 Jahre geduldete Schmutzwasserkanal auf dem Nachbargrundstück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Kanalbeseitigung trotz öffentlich-rechtlicher Baulast
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Kanalbeseitigung trotz öffentlich-rechtlicher Baulast
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Nachbarrecht: Pflicht zur Kanalbeseitigung trotz öffentlich-rechtlicher Baulast
- juraforum.de (Kurzinformation)
Geduldeter Regenwasserkanal auf Nachbars Grundstück muss nach Eigentümerwechsel weg
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ungesicherte Leitung: Beseitigung kann auch noch nach 30 Jahren verlangt werden! (IMR 2014, 1131)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 12.04.1989 - 9 U 252/88
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2014 - 1 U 104/13
Eine solche Duldungspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer etwaigen Baulast, und zwar unabhängig davon, ob bzw. welche Leitungen tatsächlich unter einer solchen Baulast liegen, denn die Baulast bewirkt keine privatrechtlichen Nutzungsansprüche bzw. Duldungspflichten (…Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., Einl v § 854 RN 15 m. w. N.; BGH NJW 1984, 124, OLG Düsseldorf OLGZ 1992, 208 Urteil des Senats vom 26.9.2013 - 1 U 25/13)). - BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82
Baulast
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.2014 - 1 U 104/13
Eine solche Duldungspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer etwaigen Baulast, und zwar unabhängig davon, ob bzw. welche Leitungen tatsächlich unter einer solchen Baulast liegen, denn die Baulast bewirkt keine privatrechtlichen Nutzungsansprüche bzw. Duldungspflichten (…Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., Einl v § 854 RN 15 m. w. N.; BGH NJW 1984, 124, OLG Düsseldorf OLGZ 1992, 208 Urteil des Senats vom 26.9.2013 - 1 U 25/13)).
- OLG Celle, 18.11.2022 - 4 W 78/22
Energieversorgung
Zwar sind die vom Beschwerdeführer benannten Entscheidungen des OLG Oldenburg (1 U 104/13) und des LG Oldenburg (1 O 1264/13) - wie das Landgericht zutreffend angemerkt hat (vgl. Bl. 163/164 d. A.) - unbehelflich, weil die Entscheidung des OLG Oldenburg keine Ausführungen zum Streitwert enthält und das Urteil des LG Oldenburg, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht worden ist, sodass eine etwaige Vergleichbarkeit des dortigen Sachverhalts mit dem vorliegenden schon nicht festgestellt werden kann.