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OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung - Aufklärungspflicht - intraartikuläre Injektion - Entscheidungskonflikt bei ausreichender Risikoaufklärung - Schlüssigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; Risiko; Aufklärungspflicht; Schlüssigkeit; Eingriff; Vergleichbarkeit
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 23
- VersR 2000, 232
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 28.03.2018 - 4 U 23/18
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen
Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kläger sich selbst in Ansehung der erlittenen Dauerschäden rund drei Jahre später einem vergleichbaren Eingriff am rechten Knie ausgesetzt hat, indem er auch dort eine Arthroskopie durchführen ließ (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2000, 232; OLG Köln, Urteil vom 21.07.2003 - 5 U 75/03). - LG Osnabrück, 18.09.2002 - 2 O 1190/01
Nervenschädigung, Tumorentfernung
Hinsichtlich eines Entscheidungskonfliktes ist von der Patientin vorzutragen, in welcher persönlichen Entscheidungssituation sie sich bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung befunden hätte und ob sie diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ihre Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, S. 23;… OLG Stuttgart NJW-RR 2000, S. 904).