Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ordnungsmittel gegen nicht erschienen Zeugen: Beachtlichkeit der Auswirkung des Ausbleibens auf den Verfahrensfortgang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 380
Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Zeugen - rechtsportal.de
ZPO § 380
Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nicht erschienene, überflüssige Zeuge - und das Ordnungsgeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht erschienen Zeugen; Folgenlosigkeit des Ausbleibens für den weiteren Fortgang des Prozessverfahrens; Unterbleiben einer erforderlichen Rechtsbehelfsbelehrung; Zulässigkeit der Verhängung eines ...
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 24.05.2016 - 3 O 3311/14
- OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 171
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 01.04.2019 - II B 64/18
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds
§ 380 ZPO dient auch der Verhinderung pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen; der Rechtsstreit soll im Interesse des effektiven Rechtsschutzes nach Möglichkeit in einem Haupttermin erledigt werden (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30. August 2016 8 W 62/16, Monatsschrift für Deutsches Recht 2017, 171). - OLG Dresden, 14.10.2020 - 4 W 749/20
Vergleich im ersten Termin: Kein Ordnungsgeld gegen säumigen Zeugen!
In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob in einem solchen Fall dennoch die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 380 ZPO zu erfolgen hat (…so Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 380 Rz. 4 m.w.N.; OLG Frankfurt, OLGZ 83, 458, 460; anderer Ansicht OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.1972 - 13 Ws 73/72;… Thomas/Putzo-Reichhold, ZPO, 41. Aufl., § 380 Rdnr. 9;… Musielak-Huber, ZPO, 17. Aufl., § 380 Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2012 - I-20 W 27/12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.08.2016 - 8 W 62/16). - LAG Köln, 20.07.2018 - 11 Ta 17/18
Einzelfall; Ordnungsgeld
Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme einer ordnungsgemäßen Ladung auch daran scheitert, weil dem Beschwerdeführer das Beweisthema nicht oder nicht hinreichend mitgeteilt wurde und ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes als sanktionierende Maßnahme nicht geboten war, weil das Ausbleiben für den weiteren Fortgang des Prozessverfahrens folgenlos war (vgl. zum Streitstand u.a.: OLG Oldenburg Beschl. V. 30.08.2016 - 8 W 62/16 - m. w. N.), da der Beweisbeschluss aus der Kammersitzung vom 30.08.2017 im Termin am 22.11.2017 nicht vollzogen wurde, weil nach der Erörterung im Termin "sämtliche" Zeugenladungen "offensichtlich hinfällig" waren.