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   OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01   

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https://dejure.org/2004,4452
OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauprozess: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach neuem Recht; unwirksame Vertragsstrafenklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages und Voraussetzungen des "Aushandelns"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 302 ZPO; § 9 AGBG; § 6 Nr. 6 VOB/B; § 321 BGB
    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; BGB § 307; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 302; BGB § 307; BGB § 305 Abs. 1 S. 3
    Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten; Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit Obergrenze von 10%

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe: Obergrenze v. 10% d. Auftragssumme in AGB unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe bei Auftrag über 30 Mio. DM: AGB oder Individualvereinbarung? (IBR 2005, 305)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766 (Ls.)
  • BauR 2005, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01; BGHZ 153, 311, 324 ff = NZBau 2003, 321, 323 f.), auf die der Senat die Parteien mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 hingewiesen hat, benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht.

    Das Aushandeln einer Vertragsklausel im Einzelnen setzt grundsätzlich voraus, dass der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner die reale Möglichkeit eröffnet, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (vgl. BGH NZBau 2003, 321, 323 m. w. N.).

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Der Bundesgerichtshof (a. a. O., S. 326 f.) hat zwar bei bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens seiner Entscheidung getroffenen Vertragsstrafenvereinbarungen mit einer Obergrenze von 10 % der Auftragssumme den Auftraggebern Vertrauensschutz gewährt; dies gilt jedoch nur für Verträge bis zu einem Auftragsvolumen von bis zu ca. 13 Millionen DM (vgl. BGH NZBau 2004, 609 f.), das hier mit einem Pauschalpreis von netto 29.355.000,00 DM deutlich und um mehr als das Doppelte überschritten ist.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Abnahme, auch nicht derjenige der Fertigstellungsanzeige, sondern lediglich derjenige der Fertigstellung (vgl. BGH BauR 1999, 645).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Einen Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B auf Ersatz eines konkreten Bauverzögerungsschadens (vgl. dazu BGHZ 97, 163 ff.; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 15. Aufl., B § 6 Rdnr. 36 ff.) hat die Beklagte nicht dargelegt, obwohl ihr dazu vom Senat mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 Gelegenheit gegeben worden ist.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGHZ 114, 1, 3 f) richtet sich die Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten in erster Linie nach den vom Gesetzgeber - regelmäßig in Gestalt von Überleitungsvorschriften - getroffenen positiven Regelungen.
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ist allerdings dem Gesetz fremd; eine solche Regelung wäre damit nur als Individualvereinbarung wirksam, nicht hingegen als Allgemeine Geschäftsbedingung, weil eine derartige Ausgestaltung der Vertragsstrafe mit § 9 AGBG unvereinbar wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3488, 3489).
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