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   OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14   

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https://dejure.org/2014,39317
OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14 (https://dejure.org/2014,39317)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.10.2014 - 1 U 42/14 (https://dejure.org/2014,39317)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 1 U 42/14 (https://dejure.org/2014,39317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Klausel im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen unangemessener Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zahlung einer Vermittlungsgebühr im Fall der Übernahme eines Leiharbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Zahlung einer Vermittlungsgebühr im Fall der Übernahme eines Leiharbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme eines Leiharbeitnehmers - und die AGB-mäßig vereinbarte Vermittlungsgebühr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsrecht im Dezember 2014

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Marktwert eines Arbeitnehmers nicht beachtet - Klausel über Vermittlungsprovision unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: Klausel über Vermittlungsprovision bei unzutreffender Berücksichtigung des Marktwertes eines Arbeitnehmers unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marktwert eines Arbeitnehmers nicht beachtet - Klausel über Vermittlungsprovision unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Marktwert eines Arbeitnehmers muss beachtet werden: Klausel über Vermittlungsprovision von Leiharbeitsfirma unzulässig - Marktwert der Arbeitskraft spiegelt sich nicht in Höhe des Entleihungsentgelts, sondern im neuen Bruttoeinkommen wider

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 7
  • BB 2015, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 240/09

    Arbeitnehmerüberlassung: Angemessenheit der Höhe der Vergütung in den AGB des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14
    Aus der von der Berufung angeführten Entscheidung des BGH vom 11.03.2010 (Az. III ZR 240/09, NZA 2010, 511 ff.) ergibt sich keine andere Beurteilung.

    Nach den zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil kommt eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel auf ein angemessenes Maß nicht in Betracht (vgl. BGH, NZA 2010, 511, Tz. 19).

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14
    Denn damit erfüllt die Klausel die Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung nur insoweit, als sich die Höhe der Vergütung nach der Dauer der vorangegangenen Überlassung, der Höhe des vom Entleiher für den Verleih bereits gezahlten Entgelts und dem Aufwandes für die Gewinnung eines vergleichbaren Arbeitnehmers zu bemessen hat (vgl. BT-Dr 15/1749, S. 29; BT-Dr 15/6008, S. 11; BGH, Urt. vom 10.11.2011, III ZR 77/11, NZA-RR 2012, 67 ff., Tz. 18 m.w.N.).

    Gemessen an den vom BGH in der Entscheidung vom 10.11.2011 (aaO) aufgestellten Kriterien wäre die hier vorliegende Vergütungsregelung, die ausschließlich an den Stundenverrechnungssatz zwischen Entleiher und Verleiher gekoppelt ist, allenfalls dann als noch angemessen zu beurteilen, wenn sich die danach bestimmte maximale Vergütung innerhalb der branchenüblichen Sätze, gemessen am Bruttoeinkommen des Leiharbeitnehmers, bewegte (LG Flensburg, aaO Urt. vom 06.12.2013, Az. 2 O 89/13, BecksRS 2014, 03715).

  • LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14
    Eine solche undifferenzierte Vergütungsklausel ohne eine am Einkommen des Leiharbeitnehmers orientierte Beschränkung ermöglicht eine unangemessen hohe Vergütung im Sinne des § 9 Nr. 3 AÜG (so auch LG Flensburg, Urt. vom 06.12.2013, Az. 2 O 89/13, BecksRS 2014, 03715, hinsichtlich einer mit der vorliegenden Klausel vergleichbaren Vergütungsregelung).

    Gemessen an den vom BGH in der Entscheidung vom 10.11.2011 (aaO) aufgestellten Kriterien wäre die hier vorliegende Vergütungsregelung, die ausschließlich an den Stundenverrechnungssatz zwischen Entleiher und Verleiher gekoppelt ist, allenfalls dann als noch angemessen zu beurteilen, wenn sich die danach bestimmte maximale Vergütung innerhalb der branchenüblichen Sätze, gemessen am Bruttoeinkommen des Leiharbeitnehmers, bewegte (LG Flensburg, aaO Urt. vom 06.12.2013, Az. 2 O 89/13, BecksRS 2014, 03715).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 10 U 318/20

    Wirksamkeit einer Klausel über eine Vermittlungsprovision bei einer

    Das OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2014 - 1 U 42/14 -, juris, das sich dem Urteil des LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) angeschlossen hat, hatte mit einer Provisionsregelung zu tun, die hinsichtlich der Höhe der streitgegenständlichen Regelung entspricht.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2021 - 10 U 318/20

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vermittlungsprovision im Falle des

    Das OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2014 - 1 U 42/14 -, juris, das sich dem Urteil des LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) angeschlossen hat, hatte mit einer Provisionsregelung zu tun, die hinsichtlich der Höhe der streitgegenständlichen Regelung entspricht.
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