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   OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01   

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https://dejure.org/2001,8468
OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01 (https://dejure.org/2001,8468)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 1 U 36/01 (https://dejure.org/2001,8468)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 1 U 36/01 (https://dejure.org/2001,8468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geltung einer Schiedsklausel für Kapitalanleger, der einer Partenreederei beitritt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1048 ZPO
    Schiedsrichterliches Verfahren; Säumnis; Partenreederei; Gesellschaftsvertrag; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichtsvereinbarung; Publikumsgesellschaft; Auslegung; Haftung; Schadensersatz; Prospekthaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schiedsrichterliches Verfahren; Säumnis; Partenreederei; Gesellschaftsvertrag; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichtsvereinbarung; Publikumsgesellschaft; Auslegung; Haftung; Schadensersatz; Prospekthaftung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1979 - III ZR 184/78

    Formerfordernis eines Schiedsvertrages - Vorliegen einer Abschreibungs- und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Bei einem solchen Beitritt als neuer Gesellschafter können aber die für eine Anteilsübertragung geltenden Grundsätze, die an eine Einzelrechtsnachfolge anknüpfen, nicht angewandt werden und von einer automatischen Übernahme einer im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag vorhandenen Schiedsklausel kann nicht ausgegangen werden (ebenso im Ergebnis für den Beitritt als Kommanditist zu einer KG BGH NJW 1980, 1049).

    Zur Begründung ist dabei vor allem darauf verwiesen worden, daß die Satzung auf einem Willensakt des Vereins und nicht auf einem Vertrag beruhe und daß, sobald der Verein ins Leben getreten sei, die Satzung als die von dem Wechsel seiner Mitglieder unabhängige, losgelöste Verfassung des Eigenlebens des Vereins gelte (Vgl. RGZ 153, 267,270; BGH NJW 1980, 1049).

    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).

  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 249/89

    Bindung an eine von einer Partenreederei getroffene Schiedsabrede

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Wenn hingegen der Gesellschafter nicht Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gesellschaftsrechtliche Ansprüche gegen seine Mitgesellschafter verfolgt, sondern Forderungen geltend macht, die ihm persönlich und nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied der Partenreederei zustehen, liegt dies außerhalb des Anwendungsbereichs einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel (vgl. BGH NJW-RR 1991, 423, 424).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 292/64

    Kaufmannseigenschaft des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1990 - 15 U 150/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Diese Argumentation, die maßgebend an die körperschaftliche Struktur von Vereinen und Kapitalgesellschaften anknüpft, paßt jedoch nicht auf Personengesellschaften, etwa auf eine KG, wie in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist (vgl. BGHZ 45, 282, 286; BGH NJW 1980, 1049; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 493; zustimmend Musielak/Voit, § 1066 ZPO, Rdnr.7, m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 1066, Rdnr. 5; MKZPO/Maier, § 1048 ZPO, Rdnr.7; Schütze BB 1992, 1877, 1879; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 32, Rdnr. 3; a.A. Ebbing NZG 1999, 754, 756; K.Schmidt DB 1989, 2315).
  • BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96

    Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Dies gilt nach der Rechtsprechung insbesondere auch bei einer Übertragung von Kommanditanteilen einer KG, auch einer PublikumsKG (vgl. BGH NJW 1998, 371; Zöller/Geimer, § 1029 ZPO, Rdnr. 61 f.; Musielak/Voit, § 1029 ZPO, Rdnr. 8), und dies muß konsequenterweise auch bei der Übertragung vorhandener Gesellschaftsanteile (Parten) einer Partenreederei durch einen bisherigen Gesellschafter an einen Erwerber gelten.
  • RG, 05.02.1937 - VII 168/36

    Finden das Gesetz über Schiedsabreden in Kartellverträgen vom 18. Dezember 1933

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 36/01
    Zur Begründung ist dabei vor allem darauf verwiesen worden, daß die Satzung auf einem Willensakt des Vereins und nicht auf einem Vertrag beruhe und daß, sobald der Verein ins Leben getreten sei, die Satzung als die von dem Wechsel seiner Mitglieder unabhängige, losgelöste Verfassung des Eigenlebens des Vereins gelte (Vgl. RGZ 153, 267,270; BGH NJW 1980, 1049).
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