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   OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12   

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https://dejure.org/2012,14421
OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,14421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 14 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,14421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 14 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,14421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit eines im Verfahren auf Kindes- und Trennungsunterhalt protokollierten Vergleichs über den nachehelichen Unterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines im Verfahren auf Kindes- und Trennungsunterhalt protokollierten Vergleichs über den nachehelichen Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585c
    Wirksamkeit eines im Verfahren auf Kindes- und Trennungsunterhalt protokollierten Vergleichs über den nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt kann in Form eines gerichtlich protokollierten Vergleichs wirksam sein

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wer die Form wahrt, gewinnt - gerichtliche Protokollierung eines Unterhaltvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Diese vergleichbare gesetzliche Regelung habe der Bundesgerichtshof bereits durch Urteil vom 16. Dezember 1982 (IX ZR 90/81 = FamRZ 1983, 157-160) dahin ausgelegt, dass Ehegatten vor der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens eine Vereinbarung über den Ausgleich des Zugewinns für eine beabsichtigte Scheidung treffen können, sofern sie die Form des § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB einhalten.

    Denn wie das Familiengericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Bundesgerichtshof bereits durch Urteil vom 16.12.1982 (IX ZR 90/81 = FamRZ 1983, 157-160) ausgeführt, § 1378 Abs. 2 Satz 3 BGB sei dahin auszulegen, dass Ehegatten bereits vor der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens eine Vereinbarung über den Ausgleich des Zugewinns für eine beabsichtigte Scheidung treffen können, sofern sie die Form des § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB einhalten.

  • OLG Naumburg, 03.03.2009 - 3 UF 150/08

    Rechtsfolgen der unzulässigen Abtrennung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Weil das Familiengericht jedoch über Scheidung, Versorgungsausgleich und Haushaltssachen entschieden und dabei die im Stufenverfahren begehrten Auskünfte zu den Folgesachen Unterhalt und Zugewinnausgleich abgewiesen hat, handelt es sich um eine entgegen § 137 Abs. 1 FamFG ergangene Teilentscheidung, die nach § 117 Abs. 2 FamFG, 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO auch ohne ausdrücklichen Antrag zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. dazu für das alte Verfahrensrecht OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2009, 3 UF 150/08; OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2011, 10 UF 50/11, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Werden vorbereitende Auskunftsansprüche im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens erhoben, ist darüber durch Teilbeschluss in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.03.1997, XII ZR 277/95 = FamRZ 1997, 811-813).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 172/06

    Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor einer Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies nach der Rechtsprechung eine selbständige Beschwer, die mit Rechtsmitteln gegen die Verbundentscheidung gerügt werden kann (BGH, Urteil vom 01.10.2008, XII ZR 172/06 = FamRZ 2008, 2268-2270).
  • OLG Celle, 28.06.2011 - 10 UF 50/11

    Der werthöchste Antrag ist ausschlaggebend für den Streitwert einer Stufenklage;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Weil das Familiengericht jedoch über Scheidung, Versorgungsausgleich und Haushaltssachen entschieden und dabei die im Stufenverfahren begehrten Auskünfte zu den Folgesachen Unterhalt und Zugewinnausgleich abgewiesen hat, handelt es sich um eine entgegen § 137 Abs. 1 FamFG ergangene Teilentscheidung, die nach § 117 Abs. 2 FamFG, 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO auch ohne ausdrücklichen Antrag zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. dazu für das alte Verfahrensrecht OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2009, 3 UF 150/08; OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2011, 10 UF 50/11, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Die Vollmacht zum Abschluss eines Ehevertrages bedarf nicht der zum Abschluss des Ehevertrages erforderlichen Form (BGH, Urteil vom 01.04.1998, XII ZR 278/96 = FamRZ 1998, 902-905).
  • OLG Oldenburg, 01.06.2011 - 12 W 143/11

    Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt können in isolierten Familienverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12
    Die andere Ansicht dagegen betrachtet § 1585 c Satz 3 BGB nur als Klarstellung für die grundsätzliche Regelung, dass die vom Gesetz geforderte notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich stets durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 12 W 143/11 = FamRZ 2011, 1738-1739 zur Frage, ob im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich zum nachehelichen Unterhalt mit Übertragung eines Miteigentums an einem Hausgrundstück formwirksam ist); Borth in Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Rn. 1433 zu Teil IV; 6. Aufl. 2010; Maurer in Münchener Kommentar, Rn. 9, 10 zu § 1585 c BGB, 5. Aufl. 2010; Wönne in Wendl/Staudigl/Dose, Rn. 612 zu § 6, 8. Aufl. 2011 unter Aufgabe der noch in der Vorausgabe vertretenen Auffassung; Billhardt, FamRZ 2008, Seite 748; wohl auch Palandt/Brudermüller, Rn. 5 zu § 1585 c BGB, 71. Aufl. 2012 mit Hinweis auf die Erfordernisse in der Praxis; vgl. zum Meinungsstand auch Steiniger/Viefhues FPR 2009, Seite 114 ff.).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12

    Familiensache: Formwahrung bei Protokollierung einer Vereinbarung zum

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2013, 385 veröffentlicht ist, entspricht die im vorausgegangenen Verfahren geschlossene Vereinbarung der gesetzlichen Form.
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