Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26583
OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01 (https://dejure.org/2001,26583)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 U 159/01 (https://dejure.org/2001,26583)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 U 159/01 (https://dejure.org/2001,26583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall an einem unbeschrankten Bahnübergang

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; StVO § 19; StVG § 17; BGB § 823; BGB § 831
    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen Lokomotive und Pkw auf unbeschranktem mit Andreaskreuzen gesicherten Bahnübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    Abweichend von der Auffassung des Landgerichts kann eine Haftung der Beklagten nicht als ausgeschlossen erachtet werden, vielmehr fällt die Betriebsgefahr der von der Beklagten eingesetzten Diesellok im Rahmen der hier nach der Spezialregelung des § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Verursachungsanteile (BGH NJW-RR 1994, 603, 604) wesentlich ins Gewicht.

    Der Schuldvorwurf, der P... L... bei dem hier wie ausgeführt zugunsten der Kläger zu unterstellenden Unfallhergang zu machen ist, ist jedoch von geringerem Gewicht als im "Normalfall" (vergl. dazu BGH NJW-RR 1994, 603, 604 und VersR 1986, 707, 708) einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und einem Kraftfahrzeug auf einem unbeschrankten, mit Andreaskreuzen gesicherten schienengleichen Bahnübergang.

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85

    Kfz - Bahnübergang - Schienenbahn - Kollision - Ursachenabwägung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    Der Schuldvorwurf, der P... L... bei dem hier wie ausgeführt zugunsten der Kläger zu unterstellenden Unfallhergang zu machen ist, ist jedoch von geringerem Gewicht als im "Normalfall" (vergl. dazu BGH NJW-RR 1994, 603, 604 und VersR 1986, 707, 708) einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und einem Kraftfahrzeug auf einem unbeschrankten, mit Andreaskreuzen gesicherten schienengleichen Bahnübergang.
  • OLG München, 05.04.1991 - 10 U 6440/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    Er muss deshalb seine Fahrweise so einstellen, dass er auf kürzester Entfernung anhalten kann, notfalls muss er mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder vor dem Übergang anhalten und sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert (OLG Oldenburg NZV 1999, 419), solange er nicht die Bahnstrecke nach beiden Seiten als frei erkannt hat (OLG München VersR 1993, 242).
  • OLG Oldenburg, 23.04.1999 - 13 U 1/99

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Bahnübergang;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    Er muss deshalb seine Fahrweise so einstellen, dass er auf kürzester Entfernung anhalten kann, notfalls muss er mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder vor dem Übergang anhalten und sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert (OLG Oldenburg NZV 1999, 419), solange er nicht die Bahnstrecke nach beiden Seiten als frei erkannt hat (OLG München VersR 1993, 242).
  • OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    In den Gleisbereich darf er nur dann einfahren, wenn er mit Gewissheit - notfalls unter Einschaltung von Hilfspersonen - diesen bei Annäherung eines Zuges mit Sicherheit vollständig und rechtzeitig verlassen kann (vgl. OLG Frankfurt VersR 1988, 295).
  • OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01
    Danach haftet der Geschäftsherr dem Geschädigten trotz rechtswidriger Schadenszufügung durch einen Verrichtungsgehilfen nicht, wenn dieser objektiv fehlerfrei gehandelt, also sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte und überwachte Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH NJW-RR 1988, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht