Rechtsprechung
OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamer Widerruf des Beitritts zu Publikumsgesellschaft auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Anwendbarkeit des HWiG bei Beitritt in Publikumsgesellschaft
- judicialis
HausTWG § 1; ; HausTWG § 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 1 § 2; VerbrKrG § 7 Abs. 2 S. 3
Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft - Vertrag über entgeltliche Leistung - Abwicklung fehlerhafter Gesellschaft - Widerrufsbelehrung - Verwirkung des Widerrufsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Publikumsgesellschaft; Anwendbarkeit des HausTWG; Gesellschaftsbeiträge; Gewinnerzielung; Entgeltliche Leistung; Fehlerhafte Gesellschaft; Widerrufsbelehrung; Jahresfrist
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG §§ 1, 2; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3
Wirksamer Widerruf des Beitritts zu Publikumsgesellschaft auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HWiG §§ 1, 2; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3
Wirksamer Widerruf des Beitritts zur Publikumsgesellschaft auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 27.05.1999 - 7 O 453/98
- OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 1009
- WM 2001, 1413
- BB 2001, 904
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03
Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …
Denn anders als etwa in vergleichbaren und bisher von der Rechtsprechung zu beurteilenden Sachverhalten (vgl. BGH WM 2001, 1464, 1464; OLG Rostock ZIP 2001, 1009, 1010) hatten die Beklagten ihre Einlage bereits durch die Auskehrung des Darlehens an den Treuhänder und die G.-GbR seitens der Klägerin als finanzierender Bank erbracht. - OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04
Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds
Seine Argumentation gibt dem Senat allerdings keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen (vgl. die bereits oben zitierten Entscheidungen; a.A. und i.S.d. Klägers OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock ZIP 2001, 1009). - OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02
Bankenhaftung; Kapitalanlage
Soweit ersichtlich, haben dies - ohne nähere Begründung - lediglich das OLG Stuttgart (6. Senat, OLGR 1999, 430) und das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009) angenommen.
- OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02
Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des …
Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Stuttgart, ZIP 2001, 322, 326; OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit BGHZ 148, 201 nicht in Einklang;… ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249). - OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt- …
Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen. - OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung
Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011, dazu EWiR 2001, 965 (Kulke) ), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell (Hervorhebung durch das Gericht) ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten. - OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen. - OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
Irreführende Aussagen in einem Werbeprospekt für eine Anlageform: Rückforderung …
Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904). - OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung des Beitritts zu einem …
Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang;… ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249). - OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01 Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat, OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten.
- LG Duisburg, 22.03.2005 - 6 O 512/04
Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines geschlossenen …
- ArbG Berlin, 02.04.2003 - 31 Ca 33694/02
Anspruch auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung; …