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   OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14   

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https://dejure.org/2014,8721
OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14 (https://dejure.org/2014,8721)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14 (https://dejure.org/2014,8721)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. April 2014 - 1 Sch 1/14 (https://dejure.org/2014,8721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Vergleichsabschluss im Schlichtungsverfahrens vor einer kommunalen Schiedsstelle in Mecklenburg-Vorpommern: Antrag auf Vollstreckbarerklärung durch das Oberlandesgericht; Verweisung vom Oberlandesgericht an das Amtsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossenen Vergleichs durch das Oberlandesgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossenen Vergleichs durch das Oberlandesgericht

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich vor kommunaler Schiedsstelle ist nicht vollstreckbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich vor kommunaler Schiedsstelle ist nicht vollstreckbar! (IMR 2014, 306)

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 19.06.2012 - 16 Sch 1/12
    Auszug aus OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14
    Eine solche Schiedsvereinbarung wiederum setzt voraus, dass die Parteien sich der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterwerfen, d.h. dass die Entscheidung eines Rechtsstreits den staatlichen Gerichten entzogen und Schiedsrichtern übertragen wird (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12, SchlHA 2013, 42, Tz. 7, 13 zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1029 Rn. 6, 15, 29, jeweils m.w.N.).
  • KG, 16.03.2006 - 20 Sch 18/04

    Funktionelle Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenklagen gegen Schiedssprüche

    Auszug aus OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14
    Die in § 1062 ZPO bestimmte Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Schiedsgerichtsverfahren ist keine sachliche Zuständigkeit, sondern eine funktionale (KG, Beschluss vom 16.03.2006 - 20 SCH 18/04, KGR Berlin 2007, 157, Tz. 2; OLG Brandenburg, a.a.O., Tz. 9, 10; OLG Schleswig, a.a.O., Tz. 2, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 8 Sch 6/99

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Entscheidungen über Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Rostock, 02.04.2014 - 1 Sch 1/14
    Das ist für den vorliegenden, vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossenen Vergleich nicht der Fall (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2000 - 8 Sch 6/99, NJW-RR 2001, 645, Tz. 12 f. zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 23.11.2015 - 12 U 184/14

    Unterlassungsanspruch eines Grundstücksnachbarn: Höhe eines Ballfangzauns an

    Auch im Falle eines im Schlichtungsverfahren zustande gekommenen Vergleichs ist eine Klageerhebung nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen (z. B. OLG Rostock, Beschluss vom 2. April 2014 - 1 Sch 1/14, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 12.04.2021 - 19 Sch 6/21

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Oberlandesgericht zum Zwecke der

    § 281 ZPO betrifft indes nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit, nicht aber die funktionale Zuständigkeit der Gerichte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2000 - 8 Sch 6/99, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.06.2012 - 16 Sch 1/12, BeckRS 2013, 1310; OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14, juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 281 Rn. 4).
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