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   OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20   

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https://dejure.org/2021,4451
OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20 (https://dejure.org/2021,4451)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.02.2021 - 17 Verg 7/20 (https://dejure.org/2021,4451)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 17 Verg 7/20 (https://dejure.org/2021,4451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder einer Vergabekammer Fehlende Zuständigkeit eines Vergabesenats zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch Zuständigkeit eines Landesministeriums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist ein Ablehnungsgesuch gegen ein Vergabekammermitglied zu behandeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer: OLG unzuständig! (VPR 2021, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Vergabekammer aufgrund des Ablehnungsgesuches beschlussunfähig wird und eine bestehende behördliche Vertretungskette erschöpft ist (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 31.01.2011, Az.: 2 Verg 1/11, - zitiert nach juris -, Rn. 9 ff.).

    Damit sind für die Behandlung eines gegen Mitglieder der Vergabekammer gerichteten Ablehnungsgesuches stattdessen (unmittelbar) §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 1 und 2, 71 Abs. 1 und Abs. 3 VwVfG M-V anzuwenden (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 Verg 1/11 -, Rn. 18 ff., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris in Abweichung vom Beschluss vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16, juris; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 157 GWB (Stand: 01.10.2016), Rn. 18; aA Steck in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 157 Rn. 17) die bei einer Behörde angesiedelte Vergabekammer ist einem Ausschuss im Sinne von § 88 VwVfG M-V zumindest sehr ähnlich (vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a. a. O., § 157 GWB Rn. 16 m. w. N.).

    Unter derartigen Umständen hat die für die Einsetzung des Ausschusses zuständige Behörde, d. h. in dem vorliegenden Fall gemäß §§ 1 und 2 VgNG M-V das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern über das weitere Verfahren zu entscheiden (vgl. Henkel/Enders in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., 2019, § 71 Rn. 36; Sachs/Kamp in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., 2018, § 71 Rn. 39; Wysk in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., 2020, § 71 Rn. 22, jeweils m. w. N.); einer Befassung des Vergabesenates gemäß §§ 54 Abs. 1 VwGO, 45 Abs. 3 ZPO bedarf es daher auch in einer solchen Situation nicht (vgl. wie hier OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 Verg 1/11 -, Rn. 9 ff., juris; Horn/Hofmann in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., 2017, § 157 GWB Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - Verg 96/05

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Bezugsverträge

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
    Damit sind für die Behandlung eines gegen Mitglieder der Vergabekammer gerichteten Ablehnungsgesuches stattdessen (unmittelbar) §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 1 und 2, 71 Abs. 1 und Abs. 3 VwVfG M-V anzuwenden (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 Verg 1/11 -, Rn. 18 ff., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris in Abweichung vom Beschluss vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16, juris; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 157 GWB (Stand: 01.10.2016), Rn. 18; aA Steck in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 157 Rn. 17) die bei einer Behörde angesiedelte Vergabekammer ist einem Ausschuss im Sinne von § 88 VwVfG M-V zumindest sehr ähnlich (vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a. a. O., § 157 GWB Rn. 16 m. w. N.).

    Zum anderen ist divergierende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte von vornherein nicht (mehr) ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris, wonach an eine Vergabekammer gerichtete Befangenheitsanträge nach dem VwVfG zu beurteilen seien, während in den Beschlüssen vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16 und vom 24. August 2008 - Verg 24/08 -, jeweils zitiert nach juris, noch auf § 54 Abs. 1 VwGO abgestellt worden war; siehe im Übrigen die Fundstellen bei OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
    Damit sind für die Behandlung eines gegen Mitglieder der Vergabekammer gerichteten Ablehnungsgesuches stattdessen (unmittelbar) §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 1 und 2, 71 Abs. 1 und Abs. 3 VwVfG M-V anzuwenden (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 Verg 1/11 -, Rn. 18 ff., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris in Abweichung vom Beschluss vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16, juris; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 157 GWB (Stand: 01.10.2016), Rn. 18; aA Steck in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 157 Rn. 17) die bei einer Behörde angesiedelte Vergabekammer ist einem Ausschuss im Sinne von § 88 VwVfG M-V zumindest sehr ähnlich (vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a. a. O., § 157 GWB Rn. 16 m. w. N.).

    Zum anderen ist divergierende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte von vornherein nicht (mehr) ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris, wonach an eine Vergabekammer gerichtete Befangenheitsanträge nach dem VwVfG zu beurteilen seien, während in den Beschlüssen vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16 und vom 24. August 2008 - Verg 24/08 -, jeweils zitiert nach juris, noch auf § 54 Abs. 1 VwGO abgestellt worden war; siehe im Übrigen die Fundstellen bei OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 26).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
    Vielmehr bleiben die Entscheidungen der Vergabekammern Verwaltungsakte einer allenfalls gerichtsähnlich arbeitenden Behörde (vgl. BSG, Beschluss vom 22.04.2008, Az.: B 1 SF 1/08 R, - zitiert nach juris -, Rn. 39 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 24/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20
    Zum anderen ist divergierende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte von vornherein nicht (mehr) ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris, wonach an eine Vergabekammer gerichtete Befangenheitsanträge nach dem VwVfG zu beurteilen seien, während in den Beschlüssen vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16 und vom 24. August 2008 - Verg 24/08 -, jeweils zitiert nach juris, noch auf § 54 Abs. 1 VwGO abgestellt worden war; siehe im Übrigen die Fundstellen bei OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 26).
  • OLG Rostock, 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

    Kulturstiftung - Wiederherstellung eines vergaberechtlichen Zuschlagsverbotes

    Im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens lehnte die Antragstellerin die Mitglieder der Vergabekammer - im Ergebnis erfolglos - wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, wobei die Vergabekammer das Ablehnungsgesuch am 21.12.2020 dem Vergabesenat zur Entscheidung vorgelegt hatte und dieser die Vorlage mit Beschluss vom 03.02.2021 zu dem Aktenzeichen 17 Verg 7/20 zurückverwies.
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