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   OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23236
OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18 (https://dejure.org/2020,23236)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.08.2020 - 3 U 91/18 (https://dejure.org/2020,23236)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. August 2020 - 3 U 91/18 (https://dejure.org/2020,23236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • mietrechtkreuztal.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadenshaftung aus einem Mietverhältnis; Fälliger Anspruch eines Mieters auf Mängelbeseitigung; Verzugsbegründende Mahnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung setzt Mangelanzeige voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters bei einem fälligen Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung setzt Mangelanzeige voraus (IMR 2020, 417)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07

    Verpflichtung zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18
    Treten wiederholt gleichartige Mängel auf, kann der Vermieter gehalten sein, die Ursachen in der Weise zu beseitigen, dass er durch eine Sanierung die beeinträchtigungslose Nutzungsmöglichkeit herstellt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. September 2007 - I-10 U 46/07 NZM 2009, 281; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 535, Rn. 63).
  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18
    Dem ist augenscheinlich auch der BGH in seinem Urteil vom 22.10.2008 (Az. XII ZR 148/06) gefolgt, in welchem er betreffend auf der Beschaffenheit der Mietsache beruhende Schäden allein die Tatbestandsvoraussetzungen des § 536a BGB geprüft hat, sodann aber klargestellt hat, dass es hierneben auch eine Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB geben kann, wenn diese auf der Verletzung anderer Vertragspflichten - wie etwa einer Fürsorgepflicht - beruhen.
  • LG Bremen, 05.09.2018 - 1 S 281/17

    Musss Vermieter auch die Mangelursachen beseitigen?

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18
    Dabei ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen, ob dies nur die Beseitigung der Mangelsymptome (so LG Bremen, Urt. v. 05.09.2018, 1 S 281/17, NJW-Spezial 2018, 706) oder auch eine Erforschung und Beseitigung der Ursachen erfordert.
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