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   OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08   

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https://dejure.org/2008,8443
OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08 (https://dejure.org/2008,8443)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.11.2008 - 3 W 5/08 (https://dejure.org/2008,8443)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. November 2008 - 3 W 5/08 (https://dejure.org/2008,8443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über ein Veräußerungsverlangen; erforderliche Stimmenmehrheit für einen Eigentümerbeschluss über ein Veräußerungsverlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung eines durch die Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Wohnungseigentümer ausgesprochenen Veräußerungsgebots

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abweichung der Stimmrechts nach den §§ 18 Abs. 3, 25 Abs. 2 WEG nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopfstimmrecht bei Einleitung einer Entziehungsklage; Bestreiten von Wohngeldrückständen

  • Judicialis

    WEG § 18; ; WEG § ... 18 Abs. 1; ; WEG § 18 Abs. 3; ; WEG § 18 Abs. 3 Satz 2; ; WEG § 19; ; WEG § 25 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 a. F.; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1 a. F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a. F.; ; WEG § 51; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; GemO § 14 Abs. 3; ; GemO § 14 Abs. 4; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung eines durch die Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Wohnungseigentümer ausgesprochenen Veräußerungsgebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungültigkeit eines Beschlusses über Eigentumsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 489
  • ZMR 2009, 470
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Ihr Inhalt ist für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts allenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus Anhaltspunkte für von Amts wegen zu beachtende Umstände ergeben (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.2000, 2 Z BR 120/99, NJW-RR 2000, 676 m.w.N.).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist, insbesondere durch diese Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.2000, a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97

    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohungseigentums

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Der Senat hält hierfür - der insoweit herrschenden Meinung folgend - ca. 20% des Verkehrswertes der betroffenen Eigentumswohnungen für angemessen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.08.1991, BReg 2 Z 106/91, WuM 1991, 633 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307).
  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05

    Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Hierfür ist vom Streitwert der Entziehungsklage gem. §§ 18 Abs. 1, 19, 51 WEG auszugehen, der sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung(en) bemisst (vgl. BGH, Beschl. v. 21.09.2006, V ZR 28/06, MDR 2007, 263; OLG Rostock, Beschl. v. 07.03.2006, 7 W 63/05, ZMR 2006, 476).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Gem. § 18 Abs. 3 Satz 2 WEG ist die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer, gerechnet nach Köpfen, erforderlich (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24.06.1999, 2 Z BR 179/98, NJW-RR 2000, 17; Palandt/Bassenge, 67. Aufl., § 18 WEG Rn. 5).
  • BayObLG, 16.08.1991 - BReg. 2 Z 106/91
    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Der Senat hält hierfür - der insoweit herrschenden Meinung folgend - ca. 20% des Verkehrswertes der betroffenen Eigentumswohnungen für angemessen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.08.1991, BReg 2 Z 106/91, WuM 1991, 633 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZR 28/06

    Streitwert der Eigentumsentziehungsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Hierfür ist vom Streitwert der Entziehungsklage gem. §§ 18 Abs. 1, 19, 51 WEG auszugehen, der sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung(en) bemisst (vgl. BGH, Beschl. v. 21.09.2006, V ZR 28/06, MDR 2007, 263; OLG Rostock, Beschl. v. 07.03.2006, 7 W 63/05, ZMR 2006, 476).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 3553/95

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Eigentümerentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Ob die Antragsgegnerin von den Antragstellern eine Beschlussfassung gem. § 18 Abs. 1 WEG verlangen kann (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 02.02.1996, 24 W 3553/95, FGPrax 1996, 95), braucht der Senat nicht zu entscheiden, da ein solches Verlangen nicht in Rede steht (vgl. Heinemann in Jenißen, WEG, § 18 Rn. 30).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08
    Ob die Antragsgegnerin von den Antragstellern eine Beschlussfassung gem. § 18 Abs. 1 WEG verlangen kann (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 02.02.1996, 24 W 3553/95, FGPrax 1996, 95), braucht der Senat nicht zu entscheiden, da ein solches Verlangen nicht in Rede steht (vgl. Heinemann in Jenißen, WEG, § 18 Rn. 30).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang im Rahmen

    Der Streitwert für die Anfechtung eines Entziehungsbeschlusses kann in Anwendung von § 49a Abs. 1 GKG grundsätzlich mit 20 % des Verkehrswerts der Wohnung bemessen werden (OLG Rostock, ZMR 2009, 470, 472; Scheel in Hügel/Scheel, Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 3. Aufl., Teil 16 Rn. 29; MünchKomm-BGB/Engelhardt, § 43 WEG Rn. 22; ebenso für die Zeit vor Einführung des § 49a Abs. 1 GKG BayObLG, WuM 1991, 633 mwN).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der

    Zwar gehen, wie der Kläger feststellt, das Bayerische OLG und das OLG Rostock davon aus, dass eine generelle Abbedingung des Kopfprinzips in der Gemeinschaftsordnung sich nicht auf die nach § 18 Abs. 3 WEG [Fassung bis zum 30.11.2020, im Folgenden a.F.] zur Entziehung des Wohneigentums erforderliche Mehrheit auswirkt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98; OLG Rostock, Beschluss vom 03. November 2008 - 3 W 5/08).

    Entgegen des Verständnisses des Klägers haben das Bayerische OLG und das OLG Rostock gerade nicht entschieden, dass im Rahmen des § 18 Abs. 3 WEG a.F. keine abweichenden Regelungen der Gemeinschaftsordnung zulässig wären, sondern diese Frage gerade offengelassen und lediglich darauf hingewiesen, dass solche Regelungen der Gemeinschaftsordnung sich dann ausdrücklich auf die Entziehung des Wohneigentums beziehen müssten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2Z BR 179/98; OLG Rostock, Beschluss vom 03. November 2008 - 3 W 5/08).

  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 42/11

    Teilungserklärung: Was ist mit 2/3-Mehrheit gemeint?

    Da es auf eine Prüfung der materiellen Rechtfertigung des Veräußerungsverlangens im Rahmen der Anfechtung des hier streitigen Beschlusses nicht ankommt (OLG Rostock, ZMR 2009, 470), genügt der formelle Mangel einer fehlerhaften Feststellung des Beschlussergebnisses zur Ungültigkeit des angefochtenen Beschlusses.
  • AG Bayreuth, 13.06.2016 - 105 C 399/16

    WEG - Entziehung von Sondereigentum

    Der Geschäftswert für die Anfechtung eines Entziehungsbeschlusses ist nach allgemeiner Meinung alleine nach dem Interesse der Beteiligten am Behalten der Sondereinheit und am Ausscheiden des betroffenen Eigentümers aus der Wohnungseigentümergemeinschaft zu bemessen, wofür in aller Regel 20 % des Verkehrswertes der betroffenen Eigentumswohnungen als angemessen erachtet werden (OLG Rostock, Beschluss vom 03.11.2008, 3 W 5/08 m. w. N.).
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