Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.07.2017 - 20 Ws 188/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25165
OLG Rostock, 04.07.2017 - 20 Ws 188/17 (https://dejure.org/2017,25165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2017 - 20 Ws 188/17 (https://dejure.org/2017,25165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 20 Ws 188/17 (https://dejure.org/2017,25165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 116 StVollzG, § 120 Abs 1 StVollzG, § 120 Abs 2 StVollzG, § 304 StPO, § 172 VwGO
    Aufhebung einer Maßnahme im Strafvollzug durch die Strafvollstreckungskammer: Fristsetzung mit Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Neuerstellung eines Vollzugs- und Eingliederungsplans; Beschwerde gegen die Ablehnung von Zwangsmaßnahmen

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.12.1968 - I WB 31.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 20 Ws 188/17
    Voraussetzung für die Androhung eines Zwangsgeldes ist stets ein Fall der grundlosen Säumnis in der Erfüllung der vom Gericht auferlegten Pflichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1968 - I WB 31/68 - NJW 1969, 476).
  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 358/15

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 20 Ws 188/17
    Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, den Antrag des Gefangenen auf Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes abzulehnen, ist das Rechtsmittel der einfachen Beschwerde nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (Bund), §§ 304 ff. StPO gegeben (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 358/15 -, Rdz. 18 in juris; Schäfersküpper/Schmidt, StV 2014, 184 ff., ; Spaniol in Feest/Lesting/Lindermann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. § 120 Rdz. 12).
  • OLG Rostock, 23.06.2017 - 20 Ws 181/17

    Strafvollzugssache: Festsetzung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 20 Ws 188/17
    Über Letztere hat der Senat mit Beschluss vom 23.06.2017 - 20 Ws 181/17 - (juris) bereits entschieden.
  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 188/19

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Vollzugsbehörde

    Die nach § 304 StPO i. V. mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG statthafte Beschwerde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws 138/17 Vollz -, juris Rdnr. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 20 Ws 188/17 -, juris Rdnr. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 3. September 2015 - III-1 Vollz [Ws] 358/15 -, juris Rdnr. 18; Senat, Beschluss vom 1. Februar 2018 - 5 Ws 4/18 Vollz - m. w. Nachw.) ist zulässig, aber nicht begründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht