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   OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37422
OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17 (https://dejure.org/2019,37422)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2019 - 3 U 75/17 (https://dejure.org/2019,37422)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 3 U 75/17 (https://dejure.org/2019,37422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt Schuldübernahme, wann Novation vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Novation im Rahmen einer Grundschuld (IVR 2019, 135)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Erlöschen der Grundschuld durch Schuldübernahme bei Fehlen eines vertraglich vereinbarten Schuldnerwechsels (IVR 2019, 134)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17
    Die Schwelle, von der ab der Einbruch in fremde Vertragsbeziehungen als Verstoß gegen die guten Sitten zu bewerten ist, darf nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 02.06.1981, VI ZR 28/80).

    Nur wenn das Gesamtbild des Vorgangs signifikant den Grundanschauungen loyalen Umgangs unter Rechtsgenossen widerspricht, kann das Verhalten des Dritten als von den guten Sitten verboten und deshalb rechtswidrig angesehen werden (BGH, Urt. v. 02.06.1981, a. a. O.).

  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.04.2018, XII ZR 76/17) ist ein Verhalten sittenwidrig, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.-, VI ZR 142/12; Urt. v. 04.06.-, VI ZR 288/12).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.04.2018, XII ZR 76/17) ist ein Verhalten sittenwidrig, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.-, VI ZR 142/12; Urt. v. 04.06.-, VI ZR 288/12).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 39/16

    Schuldübernahme: Alleinige Einwilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers in

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2019 - 3 U 75/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 03.06.2017 (V ZR 39/16), denn dieser lag eine Übernahme der ursprünglichen Schuld durch einen neuen Schuldner zugrunde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2020 - L 7 KO 9/20
    Der Vorschuss auf die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des im Berufungsverfahren L 3 U 75/17 angesetzten Untersuchungstermins am 8. Juni 2020 in der Praxis für Begutachtung, Soltauer Str.
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