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   OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39148
OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13 (https://dejure.org/2013,39148)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 U 7/13 (https://dejure.org/2013,39148)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 U 7/13 (https://dejure.org/2013,39148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 307 Abs 1 BGB, § 309 Abs 1 Nr 5 Buchst a BGB, § 651i Abs 1 BGB, § 1 UKlaG
    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte Entschädigungen in AGBs bei Reiserücktritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Stornopauschale in Höhe von 50% bei Rücktritt von einer Kreuzfahrt

  • reise-recht-wiki.de

    Unzulässige Stornoklausel bei Kreuzfahrten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kreuzfahrtreise / Unwirksame Storno-Klausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Stornopauschale in Höhe von 50% bei Rücktritt von einer Kreuzfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13
    Dieses ist bereits bei der Bemessung der Rücktrittspauschale zu berücksichtigen und nicht erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13
    Den Streitwert für den auf Unterlassung der Verwendung der streitigen Klausel gerichteten Klageantrag bemisst der Senat, ausgehend von den hierzu in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, mit 3.000,00 Euro, § 5 UKlaG i.V.m. §§ 48 Absatz 1 GKG, § 3 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 500/11 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - II ZR 33/06).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 332/88

    Schadensersatzanspruch des Reiseveranstalters gegen ein Reisebüro wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13
    Die Klausel verstößt damit gegen § 309 Absatz 1 Nummer 5a BGB und ist, da es sich hierbei um ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit handelt, unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1989 - VII ZR 332/88 zu § 11 Nr. 5a AGBG).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Reiseveranstalter dafür, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien des Gesetzes berechnet hat, wobei von Durchschnittswerten, deren Berechnung darzulegen ist, ausgegangen werden kann (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499; OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 39; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 20, 29; Ebert in Schulze u.a., 8. Auflage 2014, § 651i Rn. 8).

    Nicht beachtlich ist daher das Berufen auf gleiche oder ähnlich hohe Pauschalen in den Bedingungen von Mitbewerbern (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; LG Köln 26 O 57/10).

  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    bb) Soweit in den Anträgen zu I. 2. bis 4. die Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verfügungsbeklagten begehrt wird, geht der Senat davon aus, dass dieses Interesse in einem Hauptsacheverfahren mit einem Wert von 3.000 EUR je angegriffener Klausel zu bewerten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, juris Rn. 59; OLG Rostock, Urteil vom 4. September 2014 - 2 U 7/13, juris Rn. 40; Baetge in jurisPK BGB, 7. Aufl., § 5 UKlaG Rn. 10).
  • LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Darüber hinaus hatte der dortige Kläger ausweislich des Tatbestands des Urteils der Vorinstanz (OLG Rostock, Urt. v. 04.09.2013 - 2 U 7/13, Rn. 9) die dort vorgenommene Pauschalierung gerade mit dem Vergleich zu Pauschalen anderer Anbieter angegriffen.
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