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OLG Rostock, 04.11.2019 - 20 Ws 190/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 34 StPO, § 304 Abs 1 StPO
Strafvollstreckungssache: Einhaltung des Schriftlichkeitserfordernisses bei "Sternchen- und Klammer-Bezugnahme" auf einzelne Textpassagen aus der Akte in der richterlichen Urschrift eines Beschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 111k Abs. 3 ; BGB § 1006
Widerlegung der Vermutung der Eigentümerschaft durch Ermittlungsergebnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 06.08.2019 - 11 KLs 43/19
- OLG Rostock, 04.11.2019 - 20 Ws 190/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur …
Auszug aus OLG Rostock, 04.11.2019 - 20 Ws 190/19
Die so durch den Urkundsbeamten ergänzte Fassung der Ausfertigung weicht von der richterlich unterzeichneten Urschrift ab und verfehlt die Funktion von Beschlussausfertigungen, das Schriftstück wortgetreu und vollständig wiederzugeben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 - juris -).