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   OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18   

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OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18 (https://dejure.org/2018,6966)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.03.2018 - 14 W XV 1/18 (https://dejure.org/2018,6966)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. März 2018 - 14 W XV 1/18 (https://dejure.org/2018,6966)
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  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18
    Die kurze zweiwöchige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG findet nur auf das Verfahren gemäß §§ 10 Satz 2 Reichssiedlungsgesetz und 22 Abs. 1 Grundstücksverkehrsgesetz (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2016, Az.: 20 WLw 5/15, Rn. 19, juris), nicht jedoch auf die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung Anwendung.
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18
    Daraus folgt, dass durch eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts, die der vertragsgemäßen Veräußerung zur Durchführung verhilft, in die Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten eingegriffen wird (BGH, Beschluss vom 04.02.1964, Az.: V BLw 31/63, Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10

    Landwirtschaftsverfahren über die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung:

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18
    Aus § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG ergibt sich jedoch, dass als Beteiligte nur die der Landwirtschaftsbehörde oder die der Genehmigungsbehörde übergeordnete Behörde, die Beschwerde eingelegt hat, als Beteiligte gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011, Az.: 101 W 3/10, Rn. 11, juris).
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