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   OLG Rostock, 05.03.2018 - 22 Ws_Reha 1/18, 22 Ws Reha 1/18   

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https://dejure.org/2018,5425
OLG Rostock, 05.03.2018 - 22 Ws_Reha 1/18, 22 Ws Reha 1/18 (https://dejure.org/2018,5425)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.03.2018 - 22 Ws_Reha 1/18, 22 Ws Reha 1/18 (https://dejure.org/2018,5425)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. März 2018 - 22 Ws_Reha 1/18, 22 Ws Reha 1/18 (https://dejure.org/2018,5425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 13 Abs 1 StrRehaG, § 15 StrRehaG, § 23 Abs 2 S 1 StPO, § 311 Abs 2 StPO, § 372 S 1 StPO
    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens: Gesetzlicher Ausschluss der an der Ursprungsentscheidung beteiligten Richter; Rechtsmittel gegen die Ablehnung

  • rewis.io
  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1267/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines PKH-Antrages und Erhebung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2018 - 22 Ws_Reha 1/18
    Eine Kostengrundentscheidung nach § 473 Abs. 7 StPO war nicht zu treffen, weil auch insoweit § 14 Abs. 1 StrRehaG vorgeht (vgl. für das Anhörungsrügeverfahren BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2004 - 2 Ws (Reha) 14/03

    Wiederaufnahme im Rehabilitierungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2018 - 22 Ws_Reha 1/18
    Die Monatsfrist des § 13 Abs. 1 StrRehaG gilt insoweit nicht (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. September 1999 - 2 Ws-Reha 19/99 -, Rdz. 11 in juris; offengelassen durch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 2 Ws (Reha) 14/03 -, juris).
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