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OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 141 StPO, § 297 StPO, § 350 Abs 3 StPO
Pflichtverteidigung: Eigenes Beschwerderecht des Verteidigers gegen die Ablehnung seiner Beiordnung für ein Revisionsverfahren - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
- LG Schwerin, 21.12.2016 - 33 KLs 9/15
- LG Schwerin, 06.03.2018 - 33 KLs 9/15
- OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96
Auszug aus OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18
Nachdem § 297 StPO ausdrücklich eine eigene Rechtsmittelbefugnis des Verteidigers vorsieht, von der lediglich nicht gegen oder abweichend vom Willen des Beschuldigten Gebrauch gemacht werden darf (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 1996 - 1 Ws 62/96 -, juris), bedarf es gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wo die Zulässigkeit der Beschwerde von der Person des Rechtsmittelführers abhängt, der eindeutigen Erklärung, ob der Verteidiger von dem Rechtsmittel aus eigenem Recht und im eigenen Namen oder im Auftrag des Angeklagten und als dessen Vertreter Gebrauch macht. - KG, 10.04.2007 - 3 Ws (B) 148/07
Einlegung von Rechtsmitteln: Erhebung der Rechtsbeschwerde durch Verteidiger ohne …
Auszug aus OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18
Nachdem ein Rechtsanwalt auch ohne Vorlage einer Vollmachturkunde zur Einlegung von Rechtsmitteln für den Beschuldigten berechtigt ist, wenn er dazu nur tatsächlich beauftragt war (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07 -, juris), kann angesichts der Bestimmung des § 297 StPO allein aus dem Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht, zumal wenn sie - wie hier - nicht zusammen mit der Rechtmittelschrift zu den Akten gereicht wurde, nicht der Schluss gezogen werden, dass jedwedes vom Verteidiger verfasste Rechtsmittel auch ohne oder im vorliegenden Fall sogar trotz abweichender Erklärung gleichwohl im Namen des Mandanten eingelegt wird.