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   OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20   

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https://dejure.org/2020,41112
OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20 (https://dejure.org/2020,41112)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.10.2020 - 3 W 98/20 (https://dejure.org/2020,41112)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 3 W 98/20 (https://dejure.org/2020,41112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1090 BGB, § 36 Abs 1 GNotKG, § 45 Abs 3 GNotKG, § 51 GNotKG, § 52 GNotKG
    Berechnung des Geschäftswertes für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage im Grundbuch sowie ihrer Vormerkung

  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert Grunddienstbarkeitseintragung zum Betrieb einer Photovoltaikanlage im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geschäftswert für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage und zweier Vormerkungen dieser Dienstbarkeit im Grundbuch Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht Einspeisevergütung, sondern Überlassungsentgelt bestimmt Geschäftswert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 20 W 256/13

    Geschäftswert für Eintragung von Grundstücksdienstbarkeit wegen Betrieb von

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20
    In derartigen Fällen richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt, nicht nach der Einspeisevergütung, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.11.2014, 20 W 256/13, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.01.2015, 8 W 25/15, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2004, 8 Wx 14/04, ZNotP 2005, 76; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 1/04

    Ermittlung des Geschäftswert bei einer beschränkten dinglichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20
    In derartigen Fällen richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt, nicht nach der Einspeisevergütung, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.11.2014, 20 W 256/13, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.01.2015, 8 W 25/15, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2004, 8 Wx 14/04, ZNotP 2005, 76; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 8 W 25/15

    Geschäftswertbemessung: Grundbucheintragung einer Dienstbarkeit und einer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20
    In derartigen Fällen richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt, nicht nach der Einspeisevergütung, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.11.2014, 20 W 256/13, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.01.2015, 8 W 25/15, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2004, 8 Wx 14/04, ZNotP 2005, 76; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 14/04

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit bei der Einräumung eines Rechtes auf

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20
    In derartigen Fällen richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt, nicht nach der Einspeisevergütung, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.11.2014, 20 W 256/13, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.01.2015, 8 W 25/15, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2004, 8 Wx 14/04, ZNotP 2005, 76; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1982 - 20 W 328/81
    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20
    Haben die Parteien hingegen eine einmalige Entgeltzahlung für die gesamte Bezugszeit vereinbart, ist diese in Ansatz zu bringen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.07.1982, 20 W 328/81, JurBüro 1982, 1389; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Für die Wertbestimmung kommt es nicht darauf an, welchen Umsatz der Berechtigte aus der Nutzung generiert oder welchen Schaden der Entzug der Nutzung für ihn verursachen würde (im Ergebnis ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2020 - 3 W 98/20, juris Rn. 10, wonach nicht auf den Ertrag einer auf gepachteten Dachflächen installierten Photovoltaikanlage abzustellen ist).
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