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   OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46432
OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13 (https://dejure.org/2021,46432)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.11.2021 - 5 U 119/13 (https://dejure.org/2021,46432)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. November 2021 - 5 U 119/13 (https://dejure.org/2021,46432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 253 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 288 Abs 1 BGB, § 630h Abs 5 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 630h; BGB § 823; BGB § 831
    300.000 EUR Schmerzensgeld für ein schwerst hirngeschädigt geborenes und im Wachstum behindertes hilfloses Kind mit einem IQ von 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht von immateriellen und materiellen Zukunftsschäden im Zusammenhang mit einer Geburt Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers Indikation zur Durchführung eines Notkaiserschnitts Bemessung von Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wann muss die Hebamme bei Schwierigkeiten in der Geburt einen Facharzt herbeirufen?

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Behandlungspflicht und Standard - Elementare Aufgaben einer Hebamme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren - Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    Nach oben ist das Ermessen des Gerichts hingegen nur dann begrenzt, wenn der Kläger eine Obergrenze angibt und damit erkennen lässt, dass er die Ausübung des Ermessens nur bis zur Höhe des genannten Betrages begehre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Bei der Wertbemessung für den Schmerzensgeldantrag war der Senat nicht an die Angaben des Klägers gebunden, da sich der Streitwert am angemessenen Schmerzensgeld auszurichten hat (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 -, juris Rn. 38).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    Steht fest, dass eine medizinisch erforderliche Befunderhebung unterlassen wurde, wird zugunsten des Patienten vermutet, dass der fragliche Befund ein aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wenn letzteres hinreichend wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rdn. 16).

    Die Beweiserleichterung bezieht sich indes nur auf das Ergebnis der unterlassenen Befunderhebung, nicht aber auf die Kausalität für den später eingetretenen Schaden, es sei denn, die Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung stellt einen groben ärztlichen Fehler dar (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - VI ZR 251/08 -, juris Rdn. 8 m.w.N.) oder bei Durchführung der versäumten Untersuchung hätte sich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rdn. 16); in diesen Fällen kommt es auch zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden zugunsten des Patienten.

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    Die Beweiserleichterung bezieht sich indes nur auf das Ergebnis der unterlassenen Befunderhebung, nicht aber auf die Kausalität für den später eingetretenen Schaden, es sei denn, die Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung stellt einen groben ärztlichen Fehler dar (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - VI ZR 251/08 -, juris Rdn. 8 m.w.N.) oder bei Durchführung der versäumten Untersuchung hätte sich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rdn. 16); in diesen Fällen kommt es auch zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden zugunsten des Patienten.
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    Zwar haben Leitlinien und Empfehlungen ärztlicher Fachgremien oder Verbände keine konstitutive Wirkung und können nicht unbesehen als Maßstab für den gebotenen medizinischen Standard übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12 -, Rdn. 17 juris).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    Aus diesem Grunde ist der Tatrichter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes "besonders freigestellt" (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07

    Grobe Behandlungsfehler im Zuge einer vaginalen Entbindung mit Vakuumextraktion;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    In Würdigung dieser Gesamtsituation des Klägers, dessen durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihm ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17. März 2015 - I-26 U 108/13 - OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07 -, jeweils in juris) ein Schmerzensgeld i.H.v. 300.000,00 EUR für angemessen.
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 26 U 108/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei spastischer Tetraplegie mit gravierenden

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    In Würdigung dieser Gesamtsituation des Klägers, dessen durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihm ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17. März 2015 - I-26 U 108/13 - OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07 -, jeweils in juris) ein Schmerzensgeld i.H.v. 300.000,00 EUR für angemessen.
  • OLG Koblenz, 10.01.2008 - 5 U 1508/07

    Höhe des Schmerzensgeldes bei sechs Tage andauernder Luftnot, Erstickungsgefühlen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13
    c) Im Ergebnis geht der Senat davon aus, dass sich die Nichtreaktion der Beklagten zu 2) auf die bei gebotener Befunderhebung festgestellte Blutung als grober Behandlungsfehler darstellt, sodass die Voraussetzungen Beweislastumkehr wegen unterlassener Befunderhebung vorliegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 U 1508/07 -, juris).
  • OLG Rostock, 02.06.2023 - 5 U 91/17

    Schmerzensgeldanspruch bei schwersten lebenslänglichen Geburtsschäden

    b) In Würdigung dieser Gesamtsituation der Klägerin, wonach die durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihr ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte und des Senats zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07; OLG Bamberg, Urteil vom 19. September 2016 - 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2018 - 3 U 63/15; OLG Dresden, Urteil vom 18. August 2020 - 4 U 1242/18; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 U 836/18, Rn. 19 ff.; Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - 5 U 55/17, Rn. 17, 23 und Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 119/13, Rn. 59 ff., jeweils in juris) unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles ein Gesamtschmerzensgeld i.H.v. 380.000,00 ? für angemessen.
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