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   OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18 - 1 Ss 93/18   

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https://dejure.org/2019,23165
OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18 - 1 Ss 93/18 (https://dejure.org/2019,23165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.02.2019 - 20 RR 90/18 - 1 Ss 93/18 (https://dejure.org/2019,23165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 20 RR 90/18 - 1 Ss 93/18 (https://dejure.org/2019,23165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Täuschung beim elektronischen Lastschriftverfahren

  • strafrechtsiegen.de

    Betrug - Bezahlung mit elektronischen Lastschriftverfahren ohne ausreichendes Kontoguthaben

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafbarkeit bei EC-Lastschrift-Zahlung an SB-Kasse trotz Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 ; StGB § 263a
    Kein Betrug bei automatisierter Bezahlung an Selbstbedienungskasse mangels Täuschungshandlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Betrug bei Zahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit elektronischem Lastschriftverfahren trotz fehlender Kontodeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrugsspezifische Auslegung des § 263a StGB bei Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren an Selbstbedienungskassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 412
  • StV 2020, 250 (Ls.)
  • WM 2019, 1968
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Computerbetrug in Form einer Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (2. Variante) umfasst Fälle, in denen eingegebene Daten in einen anderen Zusammenhang gebracht oder unterdrückt werden (sog. Input-Manipulationen), wobei eine Programmgestaltung unrichtig bzw. unvollständig ist, wenn sie bewirkt, dass die Daten zu einem Ergebnis verarbeitet werden, das inhaltlich entweder falsch ist oder den bezeichneten Sachverhalt nicht ausreichend erkennen lässt, den Computer also gleichsam "täuscht" (vgl. OLG Hamm. Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 RVs 56/13; BGH, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 1 StR 416/12; jeweils zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O. § 263a Rdn. 7; Person in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 263a Rdn. 6).

    Mit dem Aufstellen von Selbstbedienungskassen wird ein generelles Einverständnis in einen Gewahrsamsübergang erklärt, wenn auch unter der Bedingung, dass die Selbstbedienungskasse äußerlich ordnungsgemäß bedient wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 RVs 56/13, a.a.O.).

    Für das Vorliegen einer betrugsrelevanten Täuschung eventuell im Kassenbereich anwesender Mitarbeiter des Unternehmens wird zu klären sein, ob diese allein der Unterstützung bei etwaigen technischen Schwierigkeiten dienen (so OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 Rvs 56/13 [richtig: III-5 RVs 56/13 - d. Red.] , zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 409/11

    Abgrenzung von versuchtem Betrug und versuchtem Computerbetrug beim Einsatz von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Eine Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten scheidet daher aus (vgl. BGH, Beschluss vom 19.10.2011, Az. 4 StR 409/11, zitiert nach Juris).

    Bei der Verwendung der EC/Maestro-Karte im ELV-System liegt daher kein Computerbetrug vor (vgl. BGH, Beschluss vom 19.10.2011, Az. 4 StR 409/11, zitiert nach Juris).

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Eine Ausdehnung der Strafbarkeit darüber hinaus war nicht beabsichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2001, Az. 2 StR 260/01, zitiert nach Juris; vgl. auch BT-Drs. 10/318; S. 19; BT-Drs. 10/5058, S. 30).

    Maßgebend ist deshalb, ob die Handlung des Täters einer Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 4 StR 292/13, a.a.O.; BGH Beschluss vom 21.11.2001, Az. 2 StR 260/01, zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur betrugsäquivalent auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 3 StR 80/13; BGH, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 4 StR 292/13, jeweils zitiert nach Juris; Fischer, StGB, a.a.O., § 263a Rdn. 11 m.w.N.).

    Maßgebend ist deshalb, ob die Handlung des Täters einer Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 4 StR 292/13, a.a.O.; BGH Beschluss vom 21.11.2001, Az. 2 StR 260/01, zitiert nach Juris).

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Geschädigten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter insbesondere mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2014, Az. 4 StR 430/13; BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils zitiert nach Juris).

    In den Urteilsgründen ist grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Geschädigten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter insbesondere mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2014, Az. 4 StR 430/13; BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils zitiert nach Juris).

    In den Urteilsgründen ist grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Anders als im POS-System bzw. electronic cash, einem offiziellen automatisierten Lastschriftverfahren der deutschen Kreditwirtschaft mit Eingabe einer PIN, Online- bzw. Chip-offline-Überprüfung der Karte und Einlösungsgarantie der kartenemittierenden Bank übernimmt die Bank im ELV-System des Handels, bei dem am Kassenterminal ein als Einzugsermächtigung geltender Bezahlbeleg generiert und vom Karteninhaber unterzeichnet wird, keine Zahlungsgarantie (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2014, Az. 2 Ss 160/12, zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Nach einer weiten Auslegung des Merkmals "unbefugt" ist jede Datenverwendung unbefugt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht (vgl. BayObLG, Urteil vom 28.08.1990, Az. RReg 4 St 250/89; BGH, Beschluss vom 10.11.1994, Az. 1 StR 157/94, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Computerbetrug in Form einer Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (2. Variante) umfasst Fälle, in denen eingegebene Daten in einen anderen Zusammenhang gebracht oder unterdrückt werden (sog. Input-Manipulationen), wobei eine Programmgestaltung unrichtig bzw. unvollständig ist, wenn sie bewirkt, dass die Daten zu einem Ergebnis verarbeitet werden, das inhaltlich entweder falsch ist oder den bezeichneten Sachverhalt nicht ausreichend erkennen lässt, den Computer also gleichsam "täuscht" (vgl. OLG Hamm. Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 RVs 56/13; BGH, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 1 StR 416/12; jeweils zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O. § 263a Rdn. 7; Person in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 263a Rdn. 6).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 154/17

    Raub (fremde Sache: Fremdheit von an einem Geldautomaten ausgegebenen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
    Wird - wie vorliegend - die Selbstbedienungskasse technisch ordnungsgemäß bedient, erfolgt die Gewahrsamsaufgabe und die Eigentumsübertragung bezüglich der vom Bezahlvorgang ordnungsgemäß betroffenen Waren mit dem Willen des Unternehmens (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2017, Az. 2 StR 154/17, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13

    Computerbetrug (Strukturgleichheit mit dem Betrugstatbestand; Erfordernis einer

  • OLG Celle, 11.04.1989 - 1 Ss 287/88
  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

  • KG, 02.08.2000 - 23 U 3796/99
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    Grundrechte verpflichten unmittelbar grundsätzlich nur Personen und Stellen, die staatliche Gewalt ausüben (OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110 (3110); in der Sache ebenso OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25; Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419 f.); Holznagel, CR 2019, 739), nicht aber andere Private, da sie selbst Grundrechtsberechtigte sind.
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Die Täuschung setzt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus, folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03; OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019, 20 RR 90/18-1Ss 93/18).
  • LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21

    Diebstahl, Betrug, Selbstbedienungskasse

    Da die Angeschuldigte einen Teil der Waren überhaupt nicht eingescannt hatte, sind die Bedingungen für ein Einverständnis in den Gewahrsamswechsel nicht gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275 m. zust. Anm. Fahl; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris Rn. 45; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 36a; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 242 Rn. 93; BeckOK StGB/Wittig, 50. Ed., § 242 Rn. 22.2).

    Aber auch eine Tathandlung nach § 263a StGB ist vorliegend nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags

    Grundrechte verpflichten unmittelbar grundsätzlich nur Personen und Stellen, die staatliche Gewalt ausüben (OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110 (3110); in der Sache ebenso OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25; Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419 f.); Holznagel, CR 2019, 739), nicht aber andere Private, da sie selbst Grundrechtsberechtigte sind.
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

    Grundrechte verpflichten unmittelbar grundsätzlich nur Personen und Stellen, die staatliche Gewalt ausüben (OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110 (3110); in der Sache ebenso OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25; Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419 f.); Holznagel, CR 2019, 739), nicht aber andere Private, da sie selbst Grundrechtsberechtigte sind.
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