Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.05.2004 - 1 U 183/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8305
OLG Rostock, 06.05.2004 - 1 U 183/02 (https://dejure.org/2004,8305)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.05.2004 - 1 U 183/02 (https://dejure.org/2004,8305)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 1 U 183/02 (https://dejure.org/2004,8305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines ein die Veräußerung hinderndes Recht durch den Besitz an beweglichen Sachen; Schuldrechtlicher Anspruch als ein die Veräußerung hinderndes Recht; Wirksamkeit eines Sicherungsübereignungsvertrages bei Übersicherung von 500 %; Bestehen eines die ...

  • Judicialis

    ZPO § 771; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 854; ; BGB § 929

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 771; BGB § 138 Abs. 1; BGB § 854; BGB § 929
    Drittwiderspruchskalge: Besitz an beweglichen Sachen als ein die Veräußerung hinderndes Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besitz als die Veräußerung hinderndes Recht iSv § 771 Abs. 1 ZPO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 771 ZPO; §§ 138, 854, 929 BGB
    Drittwiderspruchsklage des Hotelbetreibers gegen Pfändungsmaßnahmen in Gegenstände der Hotelanlage des Schuldners - Hotelpacht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    § 771 ZPO; §§ 138, 854, 929 BGB
    Besitzrecht als Voraussetzung für Drittwiderspruchsklage und Sittenwidrigkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags (RA Prof. Dr. Dietrich Maskow; Neue Justiz 1/2005, S. 39-40)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 966
  • NJ 2005, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.06.1885 - III 79/85

    Pfändung von im Gewahrsam Dritter befindlicher Sachen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2004 - 1 U 183/02
    a) Zwar hat das Reichsgericht in wohl ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 14, 358/365; RGZ 34, 423/424 und JW 1921, 1246 f) die Auffassung vertreten, daß bereits der Besitz ein die Veräußerung hinderndes Recht sei, "sofern dieser derart ausgestaltet ist, daß er Anspruch auf Rechtsschutz gewährt." Grundlage hierfür war, wie sich aus der Begründung zu RGZ 14, 365 ergibt, eine Königlichen Verordnung vom 07.09.1879, nach der allein die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen statthaft war, nicht aber auch die Pfändung von Sachen im Gewahrsam eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht