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   OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05   

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OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05 (https://dejure.org/2006,9947)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.03.2006 - 12 U 7/05 (https://dejure.org/2006,9947)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. März 2006 - 12 U 7/05 (https://dejure.org/2006,9947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EU-Agrarreform § 8c; BGB §§ 585, 596
    Keine Herausgabepflicht des Pächters landwirtschaftlicher Grundstücke für Zwahlungsansprüche nach EU-Agrarreform bei Pachtende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Grundstücksflächen ; Anforderungen an die eigenhändige Namensunterschrift bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform; Anspruch gegen einen Pächter auf Übertragung von Zahlungsansprüchen gemäß der VO (EG) 1782/2003; Gemeinschaftsrechtliche ...

  • Judicialis

    InVeKosV § 11 Abs. 1; ; BetrPrämDurchfG § 4 Abs. 1; ; BetrPrämDurchfG § ... 5; ; BetrPrämDurchfG § 5 Abs. 1; ; BetrPrämDurchfG § 5 Abs. 2; ; BetrPrämDurchfG § 5 Abs. 3; ; BetriebsPrämDurchfV § 3; ; BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § 566; ; BGB § 571; ; BGB § 586 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 593 b; ; BGB §§ 594 f; ; BGB § 596 Abs. 1; ; DirektzahlVerpflG § 2; ; DirektzahlVerpflG § 3; ; DirektzahlVerpflG § 1 Abs. 1; ; DirektzahlVerpflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; DirektzahlVerpflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; DirektzahlVerpflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Zahlungsansprüchen nach Pachtende gemäß der VO (EG) 1782/2003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00

    Berücksichtigung eines Rübenlieferrechts bei der Beendigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Es handele sich bei den Zahlungsansprüchen um betriebsbezogene Ansprüche, deren Erwerb und Übertragung unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen im Sinne der Erhaltung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Fläche bzw. der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Pachtsache sei (vgl. BGH NJW 1997, 2316 zur Rückgabe von Milchreferenzmengen; BGH NJW 2001, 2537 zur Rückgabe von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Jedenfalls würde die Ertragsfähigkeit der Pachtsache fortwährend gemindert (vgl. BGH NJW 2001, 2537; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückgabe von Milchreferenzmengen und Rübenlieferungsrechten (BGHZ 115, 162 ff.; NJW 2001, 2537 f.) kommt hier nicht zur Anwendung.

  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Ausreichend und erforderlich sei das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig sei und entsprechende charakteristische Merkmale aufweise, sich als Wiedergabe eines Namens darstelle und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lasse (BGH NJW 1994, 55).

    Erforderlich, aber auch genügend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1994, 55).

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Es handele sich bei den Zahlungsansprüchen um betriebsbezogene Ansprüche, deren Erwerb und Übertragung unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen im Sinne der Erhaltung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Fläche bzw. der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Pachtsache sei (vgl. BGH NJW 1997, 2316 zur Rückgabe von Milchreferenzmengen; BGH NJW 2001, 2537 zur Rückgabe von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Somit sinke der Verkehrswert der landwirtschaftlichen Flächen (BGH NJW 1997, 2316).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2001 - 3 U 123/01

    Unterschrift im Sinne des § 13 BeurkG als Voraussetzung für wirksamen notariellen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Keine Namensunterschrift im Sinne dieser Vorschrift ist die Unterzeichnung mit dem/den Anfangsbuchstaben (Paraphe) (BGH NJW 1967, 2310; OLG Stuttgart DNotZ 2002, 543).
  • BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67

    Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Keine Namensunterschrift im Sinne dieser Vorschrift ist die Unterzeichnung mit dem/den Anfangsbuchstaben (Paraphe) (BGH NJW 1967, 2310; OLG Stuttgart DNotZ 2002, 543).
  • BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01

    Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Der Schriftzug muss nicht immer einheitlich ausfallen (BGH NJW 2001, 2888), muss aber erkennen lassen, dass es sich nicht um eine Paraphe handeln soll.
  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückgabe von Milchreferenzmengen und Rübenlieferungsrechten (BGHZ 115, 162 ff.; NJW 2001, 2537 f.) kommt hier nicht zur Anwendung.
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZB 115/86

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Auf die Lesbarkeit kommt es nicht an (BGH NJW 1987, 1334; OLG Düsseldorf NJW 1992, 946), der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen (BGH NJW 1997, 3380).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Auf die Lesbarkeit kommt es nicht an (BGH NJW 1987, 1334; OLG Düsseldorf NJW 1992, 946), der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen (BGH NJW 1997, 3380).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
    Ein Feststellungsinteresse ist insbesondere dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet und wenn das Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

  • OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06

    Zur Frage, ob sich aus § 596 BGB eine gesetzliche Pflicht zur Übertragung einer

    Mittlerweile hat sich jedoch die Gegenansicht weitgehend durchgesetzt, wonach die Zahlungsansprüche nicht an die bewirtschafteten Flächen, sondern an die Person des Betriebsinhabers gebunden sein sollen (OLG Rostock AUR 2006, 173; OLG Naumburg OLGR 2006, 368 ff. und RdL 2006, 220 ff.; OLG Celle RdL 2006, 221; AG Neubrandenburg AUR 2005, 367; AG Passau AUR 2006, 26; Krüger/Schmitte, AUR 2005, 84, 86; Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - i.F.: BMELV, AUR 2006, 89.94.).

    Das ist aber nicht Ziel der VO 1782/2003 (so auch OLG Rostock AUR 2006, 173, 174).

    Beide Anteile sind danach untrennbar in einem einheitlichen Zahlungsanspruch verbunden (OLG Naumburg OLGR 2006, 368; OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222).

    Das soll gewährleisten, dass der einzelne Betriebsinhaber durch die Umstellung der Förderung auf die einheitliche Betriebsprämie keine Schlechterstellung gegenüber den im Zeitraum 2000 bis 2002 bezogenen Direktzahlungen erleidet (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174).

    Deshalb spricht die betriebsindividuelle Ausgestaltung des Zahlungsanspruchs nach § 5 BetrPrämDurchfG für eine endgültige (personenbezogene) Zuordnung zum Betriebsinhaber (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222; BMELV AUR 2006, 89, 92 f.).

    Eine solche Bestimmung wäre überflüssig, würde der Anspruch ohnehin der Fläche anhaften (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OlG Celle RdL 2006, 221, 222).

  • OLG Celle, 04.04.2007 - 7 U 204/06

    Vertragsauslegung bei fehlenden Anhaltspunkten für gewollten Vertragsinhalt -

    Beide Anteile sind danach untrennbar in einem einheitlichen Zahlungsanspruch verbunden (BGH, Urteil vom 24. November 2006, LwZR 1/06, Randziffer 28; OLG Naumburg OLGR 2006, 368; OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222).

    Das soll gewährleisten, dass der einzelne Betriebsinhaber durch die Umstellung der Förderung auf die einheitliche Betriebsprämie keine Schlechterstellung gegenüber den im Zeitraum 2000 bis 2002 bezogenen Direktzahlungen erleidet (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174).

    Aus diesem Grunde spricht die betriebsindividuelle Ausgestaltung des Zahlungsanspruchs nach § 5 BetrPrämDurchfG für eine endgültige Zuordnung zum Betriebsinhaber (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222; BMELV AUR 2006, 89, 92 f.).

  • OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 67/06

    Verpflichtung des Pächters zur Übertragung der Zahlungsansprüche bei Auslaufen

    Gegen diese Entscheidung richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Beklagten, der seine erstinstanzliche Rechtauffassung wiederholt und vertieft und sich dabei insbesondere auf zwei inzwischen ergangene Urteile des OLG Rostock vom 07. März 2006 (AUR 2006, 173 ff.) sowie des OLG Naumburg vom 30. März 2006 (Az. 2 U 127/05) bezieht, die eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung der Zahlungsansprüche bei Beendigung eines Pachtvertrages an den Verpächter verneinen.

    a) Weder das Gemeinschaftsrecht (VO (EG) 1782/2003 i. V. m. VO (EG) 795/2004) noch die nationalen Aus und Durchführungsgesetze und -verordnungen normieren ausdrücklich eine diesbezügliche Verpflichtung des Pächters (OLG Rostock, AUR 2006, 173; OLG Naumburg, Urteil vom 30. März 2006; AG Magdeburg a. a. O.; Studte a. a. O.; Dehne WM 2005, 126).

  • OLG München, 30.06.2006 - 1 Lw U 5104/05

    Änderungskündigung landwirtschaftlicher Pacht zur Verpflichtung des Pächters

    Die während der Pacht von dem Pächter erworbenen Zahlungsansprüche unterfallen nicht dem Zustand, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (so auch Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 07.03.2006, Gz. 12 U 7/05).
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