Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43350
OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17 (https://dejure.org/2017,43350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.11.2017 - 3 W 136/17 (https://dejure.org/2017,43350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. November 2017 - 3 W 136/17 (https://dejure.org/2017,43350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 890 Abs 1 ZPO, § 927 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung; Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kran darf nicht auf Nachbargrundstück überschwenken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Kleve, 21.06.2018 - 6 O 34/17

    Krankenversicherung; private Pflegezusatzversicherung; Prämienerhöhung;

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Am 17.02.2017 erließ das Landgericht Stralsund zum Aktenzeichen 6 O 34/17 wiederum auf Antrag der Schuldnerin zu 1) eine weitere einstweilige Verfügung, welche es mit Urteil vom 09.05.2017 bestätigte und mit welcher es die Gläubigerin zur Duldung für die Zeit vom 08.03.2017 bis 31.05.2017 verpflichtete.

    Sie verwies darauf, dass das Landgericht Stralsund zum Aktenzeichen 6 O 34/17 die einstweilige Verfügung vom 17.02.2017 durch Urteil vom 09.05.2017 aufrechterhalten hat, mit der gestattet worden sei, dass der streitgegenständliche Kran ohne Bedingungen in der Zeit vom 08.03.

    Sie griff die Ansicht der Schuldnerin zu 1) auf, dass die einstweiligen Verfügungen zu den Aktenzeichen 6 O 259/16 und 6 O 34/17 die Wirkung der einstweiligen Verfügung vom 17.10.2016 durchbrechen würden.

  • OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94

    Vollstreckung eines auf Duldung und Unterlassung gerichteten Titels

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Erfordert die Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung ein bestimmtes Tätigwerden des Vollstreckungsschuldners, erstreckt sich seine Verpflichtung auch auf dieses, ohne dass es ausdrücklich im Vollstreckungstitel bezeichnet sein muss (BGH, Beschl. v. 25.01.2007, I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863 = WuM 2007, 209; BGH, Urt. v. 11.04.2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235 = MDR 2003, 985; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.1994, 2 W 32/94, OLGZ 1994, 599).

    Mit dem Hinweis auf einen ihm erteilten anwaltlichen Rat kann sich ein Vollstreckungsschuldner nur entlasten, wenn er gestützt auf den anwaltlichen Rat ohne Verschulden geirrt hat, wobei dieser einer eigenverantwortlichen Überprüfung unterzogen werden muss (OLG Hamburg, Beschl. v. 20.03.1989, 3 W 14/89, NJW-RR 1989, 1087; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.10.2000, 16 W 32/00, OLGR Frankfurt 2001, 122; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.1994, 2 W 32/94, OLGZ 1994, 599).

  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 10/95

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines Ordnungsmittels

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Ist es zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlich, dass der Vollstreckungsschuldner Maßnahmen gegen seinen Pächter ergreift, erstreckt sich seine Unterlassungsverpflichtung auch hierauf (BayObLG, Beschl. v. 09.03.1995, 2Z BR 10/95, WuM 1995, 491 = NJW-RR 1995, 1040).

    Ein Schuldner muss einen rechtskräftigen Verbotstitel befolgen, ob er ihn für verfassungswidrig hält oder nicht (BayObLG, Beschl. v. 09.03.1995, 2Z BR 10/95, WuM 1995, 491 = NJW-RR 1995, 104; Zöller/Stöber, a.a.O., § 890 Rn. 50).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Erfordert die Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung ein bestimmtes Tätigwerden des Vollstreckungsschuldners, erstreckt sich seine Verpflichtung auch auf dieses, ohne dass es ausdrücklich im Vollstreckungstitel bezeichnet sein muss (BGH, Beschl. v. 25.01.2007, I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863 = WuM 2007, 209; BGH, Urt. v. 11.04.2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235 = MDR 2003, 985; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.1994, 2 W 32/94, OLGZ 1994, 599).

    Auch wenn er sonst Ursachen für den Verstoß setzt, den dann ein anderer vollzieht, bleibt er zumindest mittelbarer Störer (BGH, Urt. v. 11.04.2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235 = MDR 2003, 985).

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2018 - 6 O 118/17
    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Mit weiterem Beschluss vom 24.05.2017 zum Aktenzeichen 6 O 118/17 erließ das Landgericht Stralsund trotz Hinterlegung einer Schutzschrift durch die Gläubigerin auf Antrag der Schuldnerin zu 1) ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung, mit welcher die Gläubigerin zur weiteren Duldung für den Zeitraum 01.06.2017 bis 31.08.2017 verpflichtet wurde.

    Dieses Urteil ist durch die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stralsund vom 24.05.2017 zum Aktenzeichen 6 O 118/17 ebenso wie durch die ihr vorangehenden Verfügungen nicht wirkungslos geworden, zumal über sie noch nicht rechtskräftig entschieden ist.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 6 U 101/11

    Unstatthaftigkeit eines Gegenverfügungsantrags

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Ob dann, wenn der Verfügungskläger possessorische Besitzschutzansprüche verfolgt, der Verfügungsbeklagte dem Erlass einer einstweiligen Verfügung dadurch entgegen wirken kann, dass er seinerseits im gleichen Verfügungsverfahren petitorische Ansprüche mit einem Gegenantrag geltend macht (so OLG Rostock, Urt. v. 03.05.2001, 1 U 233/00, OLGR 2001, 560; a.A. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2011, 6 U 101/11, GRUR-RR 2012, 88; streitig - vgl. auch Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 33 Rn. 19, § 935 Rn. 4 jeweils mit Nachweisen Für beide Auffassungen), braucht hier nicht entschieden werden, da die seinerzeitigen Verfügungsbeklagten hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
  • LG Rostock, 27.03.2003 - 2 T 129/03

    Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung titulierter Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Umfasst eine Unterlassung eine Pflicht, in bestimmter Weise zu handeln, kann die Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht auch im Untätig bleiben des Schuldners bestehen (LG Rostock, Beschl. v. 27.03.2003, 2 T 129/03, JurBüro 2003, 495).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1988 - 3 W 156/87
    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Der zur Unterlassung Verpflichtete haftet auch für einen Dritten, den er zur Umgehung eines Verbotes einschaltet (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 01.02.1988, 3 W 156/87, NJW-RR 1988, 1341).
  • OLG Köln, 26.05.1986 - 6 W 36/86
    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    An das Vorliegen einer Entlastung im Sinne eines entschuldigten Verhaltens sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Köln, Beschl. v. 26.05.1986, 6 W 36/86, NJW-RR 1986, 1191).
  • OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87

    Unterlassungspflicht des Werbens unter dem Gesichtspunkt irreführender Werbung;

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17
    Gelangt der Vollstreckungsschuldner zu der irrigen Annahme, aufgrund veränderter Umstände nicht mehr an den Unterlassungstitel gebunden zu sein, entschuldigt ihn dies nicht (OLG Köln, Beschl. v. 27.04.1987, 6 W 18/87, NJW-RR 1987, 1471).
  • OLG Hamburg, 20.03.1989 - 3 W 14/89
  • OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 16 W 32/00

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung: Verschulden bei Irrtum

  • OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00

    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im

  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

  • OLG Frankfurt, 02.01.1990 - 22 W 57/89
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 3 U 111/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht