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OLG Rostock, 08.04.2011 - 5 U 31/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 323 Abs. 1 BGB; §§ 138 Abs. 2 Nr. 1, 159, 162, 160, 158, 60 Abs. 1 Satz 1 InsO
Insolvenzverwalterhaftung wegen Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin ohne Zustimmung des Gläubigerausschusses bzw. der Gläubigerversammlung unter Wert an eine nahestehende Person i.S. von § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stilllegung des in Insolvenz gefallenen Unternehmens vor Entscheidung der Gläubigerversammlung ist möglich; Stilllegung des in Insolvenz gefallenen Unternehmens vor Entscheidung der Gläubigerversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stilllegung des in Insolvenz gefallenen Unternehmens vor Entscheidung der Gläubigerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 13.04.2006 - 2 O 142/05
- OLG Rostock, 08.04.2011 - 5 U 31/08
- BGH, 16.05.2013 - IX ZR 60/11
Papierfundstellen
- NZI 2011, 488