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   OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16   

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https://dejure.org/2016,39247
OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16 (https://dejure.org/2016,39247)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2016 - 20 Ws 276/16 (https://dejure.org/2016,39247)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. November 2016 - 20 Ws 276/16 (https://dejure.org/2016,39247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 464a Abs 2 Nr 2 StPO, § 464b StPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO, Art 5 Abs 3 MRK
    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Verfahrenssicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung des zunächst entpflichteten Verteidigers für die zeitnahe Durchführung der in einer eilbedürftigen Haftsache terminierten Hauptverhandlung; Erstattung der Wahlverteidigergebühren als Anspruch eines Freigesprochenen gegen die Staatskasse

  • Burhoff online

    Anspruch des Freigesprochenen gegen die Staatskasse; Ersatz der Wahlverteidigergebühren; Gleichzeitige Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Verfahrenssicherung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Insbesondere wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzuschreiben ist (KG StV 2003, 175), die (Aufrechterhaltung der) Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 2 Ws 24/98
    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86

    Kosten eines Wahlverteidigers; Gebühren eines Pflichtverteidigers;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02

    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
  • OLG Köln, 24.08.2004 - 2 Ws 383/04

    Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Dieser - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG NJW 2004, 3319f) - Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger; neben Letzterem ist eine Wahlverteidigung regelmäßig nicht mehr "notwendig".
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
    Über das Rechtsmittel war durch den Senat in der für Strafverfahren vorgeschriebenen Dreierbesetzung zu entscheiden (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160).
  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger; neben Letzterem ist eine Wahlverteidigung regelmäßig nicht mehr "notwendig" (vgl. OLG Rostock NJ 2017, 39 [OLG Rostock 08.11.2016 - 20 Ws 276/16] mwN).
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