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   OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13   

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https://dejure.org/2016,32752
OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13 (https://dejure.org/2016,32752)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.05.2016 - 3 W 102/13 (https://dejure.org/2016,32752)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 3 W 102/13 (https://dejure.org/2016,32752)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 28 GBO
    Grundbuchsache: Erstreckung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld auf mithaftende Grundstücke

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 28; FamFG § 38 Abs. 3 S. 3
    Löschungsbewilligung für eine Grundschuld kann sich auch dann auf mithaftende Grundstücke erstrecken, wenn diese nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet sind

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • notar-drkotz.de

    Löschungsbewilligung für Grundschuld - Erstreckung auf mithaftende Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 ; GBO § 19 ; GBO § 28
    Grundbuchsache: Erstreckung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld auf mithaftende Grundstücke

  • rechtsportal.de

    GBO § 71 Abs. 1 ; GBO § 73
    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Löschungsbewilligung für eine Grundschuld - und ihre Erstreckung auf mithaftende Grundstücke

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1135
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95

    Bestimmtheit der Grundstücksbezeichnung in Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13
    Die Eintragungsbewilligung ist vielmehr auch im Hinblick auf § 28 GBO nach allgemeiner Auffassung auslegungsfähig (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 24.08.1995, 2Z BR 83/95, DNotZ 1997, 319 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12

    Grundbucheintragung: Erstreckung einer Löschungsbewilligung auf "im Grundbuch und

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13
    Die Löschungsbewilligung erstreckt sich über das ausdrücklich genannte Grundstück hinaus auch auf alle in der Eintragung als mithaftend aufgeführten weiteren Grundstücke (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.05.2012, 15 W 791/12, FGPrax 2012, 195; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 28 Rn. 8).
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