Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,68398
OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16 (https://dejure.org/2016,68398)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.12.2016 - 3 W 122/16 (https://dejure.org/2016,68398)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 3 W 122/16 (https://dejure.org/2016,68398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,68398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93

    Vormerkung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Grundbuchamt die Eintragungsbewilligung vom Begünstigten im Original oder in Ausfertigung vorgelegt wird (vgl. Demharter, a. a. O., Rn. 26, 113 m. w. N.; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 29.07.1993, 2Z BR 62/93, DNotZ 1994, 182).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 18/03

    Anfechtbarkeit einer Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16
    Die vom weiteren Beteiligten erklärte Anfechtung der Löschungsbewilligung geht ins Leere, da die Eintragungs-(Löschungs-)Bewilligung eine rein verfahrensrechtliche Erklärung und keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist, so dass sie auch nicht nach den allgemein für Willenserklärungen geltenden Bestimmungen des BGB nichtig oder anfechtbar sein kann (vgl. BayObLG, Beschl. v. 27.03.2003, 2Z BR 18/03, ZfIR 2003, 682; OLG Jena, Beschl. v. 05.03.2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19 Rn. 115).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

    Auszug aus OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16
    Die vom weiteren Beteiligten erklärte Anfechtung der Löschungsbewilligung geht ins Leere, da die Eintragungs-(Löschungs-)Bewilligung eine rein verfahrensrechtliche Erklärung und keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist, so dass sie auch nicht nach den allgemein für Willenserklärungen geltenden Bestimmungen des BGB nichtig oder anfechtbar sein kann (vgl. BayObLG, Beschl. v. 27.03.2003, 2Z BR 18/03, ZfIR 2003, 682; OLG Jena, Beschl. v. 05.03.2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19 Rn. 115).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht