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   OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10   

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https://dejure.org/2011,10811
OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10 (https://dejure.org/2011,10811)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.02.2011 - 5 U 40/10 (https://dejure.org/2011,10811)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 5 U 40/10 (https://dejure.org/2011,10811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 651d Abs. 1, 651g Abs. 2, 638 Abs. 4, 831, 823, 280 Abs. 1 BGB; § 664 HGB; § 6 Abs. 2 Nr. 8 BGB-InfoV
    Zur Haftung des Reiseveranstalters; Kreuzfahrt; Sturz im Kunststoffbereich eines Whirlpools; Glasscherben am Whirlpool

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 651f Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
    Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters; Anspruchskonkurrenz mit vertraglichen oder deliktischen Schadenersatzansprüchen; Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage der Haftung des Reiseveranstalters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht bei Kreuzfahrt - Reiseveranstalterhaftung

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Nässe und Scherben am Rand eines Whirlpools

  • reise-recht-wiki.de

    Verjährung der Schmerzensgeldansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage der Haftung des Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    In seinem Urteil vom 12.06.2007 (X ZR 87/06, NJW 2007, 2549), auf das der Kläger in diesem Zusammenhang verweist, hat der Bundesgerichtshof lediglich das Bestehen einer Anspruchskonkurrenz zwischen vertraglichen Schadenersatzansprüchen gem. §§ 651 a ff. BGB und deliktischen Ansprüchen bei einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bejaht, nicht aber einer solchen zwischen §§ 823, 831 BGB und der Anlage zu § 664 HGB.

    Da danach der Mangel im Gewährleistungsrecht des Reisevertrages die Verletzung praktisch aller Pflichten des Reiseveranstalters umfasst, ist ein hieraus resultierender Personenschaden stets die Folge eines Mangels bei der Beförderung (Prüssmann/Rabe, a. a. O. vor § 664, Rdn. 9, BGH, Urt.v.12.06.2007, X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 f., m. w. N).

    Wegen des unterlassenen Hinweises auf die Ausschlussfrist kann der Kläger trotz objektiver Fristversäumnis seine Gewährleistungsersatzansprüche noch geltend machen, weil er ohne Verschulden i. S. von § 651 g Abs. 1 Satz 3 BGB an der Einhaltung der Frist verhindert war (BGH, Urt.v.12.06.2007, X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 f.).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03

    Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777), auf die der Kläger in diesem Zusammenhang verweist, ist insoweit nicht einschlägig.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777) rechtfertigt keine abweichende rechtliche Wertung, denn in dem dort zu entscheidenden Fall ging es um konkurrierende vertragliche und deliktische Ansprüche, die unterschiedlich verjähren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann in der Anzeige eines Gesundheitsschadens, den der Reisende infolge eines Reisemangels erlitten hat, die Geltendmachung eines Ersatzanspruches liegen, auch wenn der Reisende nicht ausdrücklich Schadensersatz begehrt (BGH, Urteil vom 07.09.2004, X ZR 25/03; NJW 2004, 3777, 3778).

  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 269/95

    Haftung eines Schiffsführers im Verhältnis zu Dritten - Beförderungsvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Dies sollte dem jeweils anwendbaren nationalen Recht überlassen bleiben (BGH, Urt.v.16.12.1996, II ZR 269/95, zitiert nach juris, m. w. N.).

    In seinen Urteilen vom 16.12.1996 (II ZR 269/95, zitiert nach juris; II ZR 271/95, NJW-RR 1997, 1115, 1116) hat er u. a. ausgeführt, dass das in deutsches Recht übernommene Athener Übereinkommen die Haftung des Beförderers gegenüber Reisenden selbständig und dem Grunde nach auch abschließend (Art. 2 f., 11 der Anlage zu § 664 HGB) regelt.

  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Ist aber der Nutzen der Reise infolge des Mangels für den Reisenden im übrigen beeinträchtigt, wirkt der Mangel also nach, dann mindert sich der Reisepreis auch für die übrigen sachlich und zeitlich betroffenen Reiseteile (BGH Urt.v.15.07.2008, X ZR 93/97, NJW 2008, 2775).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 138/79

    Reeder - Verschulden - Schadensersatzforderung - Schiff - Unfall -

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Insoweit greift die Bestimmung des Art. 13 der Anlage zu § 664 HGB ein, die gem. Art. 11 dieser Anlage eine spezielle Regelung für Schadenersatzklagen wegen Körperverletzung eines Reisenden auf See gegen den Beförderer und/oder den ausführenden Beförderer trifft (Führich, a. a. O., § 40 Rdn. 1224; BGH, Urt.v.14.07.1980, II ZR 138/79, VersR 1980, 968, 969 zur Verjährung nach § 902 Nr. 2 HGB bei Schadenersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen).
  • LG Darmstadt, 10.08.2001 - 9 O 605/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Reederei wegen Ausrutschens

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Das Landgericht Darmstadt hat in dem von Führich genannten Urteil vom 10.08.2001 (9 O 605/00, RRa 2004, 133 f.) zwar Ansprüche aus § 664 HGB geprüft und sowohl diese, als auch Ansprüche aus §§ 823, 831 BGB verneint, da der Beklagten in dem dort zu entscheidenden Sachverhalt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen war.
  • OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94

    Reisevertragliche Ansprüche; Verjährung von reisevertraglichen Ansprüchen;

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Die Entscheidung des Landgerichts Bonn (RRa 1997, 199) nimmt Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 31.05.1995 (11 U 259/94, NJW-RR 1995, 372), in dem über Verkehrssicherungspflichten eines Reiseveranstalters für sein Vertragshotel im Ausland zu entscheiden war und Ansprüche gemäß der Anlage zu § 664 HGB keine Rolle spielten.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 12 U 222/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Zur Haftung für Verletzung des

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    So haben das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 31.10.2006 (11 O 322/03, RRa 2007, 13 f.), und nachfolgend auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Berufungsurteil vom 08.11.2007 (I 12 U 222/06, RRa 2008, 15) Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB lediglich neben den reisevertraglichen Ansprüchen aus § 651 f BGB geprüft; § 664 HGB wird als mögliche Anspruchsgrundlage nicht einmal erwähnt.
  • OLG Schleswig, 15.12.1999 - 13 WF 122/99

    Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.07.2005 (VI ZR 83/04, NJW 2000, 1271 f.- Zusammenstürzen eines unvollständig gesicherten Sonnendachs auf einem Motorschiff) zunächst ausgeführt hat, das Berufungsgericht habe eine Haftung des Beklagten dem Grunde nach aus §§ 77 BinnSchG, 664 Abs. 1 HGB, Art. 2, 3, 10, 11 der Anlage zu § 664 HGB, § 823 BGB ohne Rechtsfehler bejaht (vgl. Rdn. 8), hat er sich in der nachfolgenden Begründung der Entscheidung nicht mehr mit Ansprüchen aus § 823 BGB befasst, sondern die geltend gemachten Schadenersatzansprüche, einschließlich Schmerzensgeld ausschließlich auf Grundlage der Anlage zu § 664 HGB und §§ 249, 847 BGB a. F. bejaht.
  • LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03

    Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
    So haben das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 31.10.2006 (11 O 322/03, RRa 2007, 13 f.), und nachfolgend auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Berufungsurteil vom 08.11.2007 (I 12 U 222/06, RRa 2008, 15) Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB lediglich neben den reisevertraglichen Ansprüchen aus § 651 f BGB geprüft; § 664 HGB wird als mögliche Anspruchsgrundlage nicht einmal erwähnt.
  • OLG Frankfurt, 10.12.1993 - 25 U 95/93

    Freiberufliche Tätigkeit als Steuerberater in Kanzlei eines Rechtsanwalts;

  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 271/95

    Umfang des Schadensersatzes wegen des Todes eines Reisenden bei der Beförderung

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

    Hinsichtlich bestimmter Streitgegenstände bestehe anderweitige Rechtshängigkeit, da die Kläger teilweise dieselben Ansprüche im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 310 O 155/08 (Berufung 5 U 40/10) geltend machten.

    Der Senat hat die Akte zum Az. 5 U 40/10 (= 310 O 155/08) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Zu Unrecht meint der Beklagte, es liege (teilweise) anderweitige Rechtshängigkeit mit dem Streitgegenstand aus dem Verfahren zum Az. 310 O 155/08 (= 5 U 40/10) nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vor.

  • OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 U 3/16

    Verkehrssicherungspflicht: Absperren eines Schulhofs mit weiß-rotem Flatterband

    Dieses hält sich innerhalb des Rahmens der von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen ausgeurteilten Beträge (z. B. OLG Köln, RRa 2005, 270; OLG Rostock, TranspR 2011, 189).
  • AG Rostock, 24.08.2011 - 47 C 29/11

    Kreuzfahrtreise / Verkehrssicherungspflichten / Ausrutschen in Wasserpfütze

    Es ist allgemein bekannt, dass es im unmittelbaren Bereich eines (Whirl-)pools nässebedingt glatt ist (OLG Rostock TranspR 2011, 189).
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